Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht erst nach der Bundestagswahl Spielraum für größere Steuerentlastungen. Foto: dpa

Das Kindergeld steigt im nächsten Jahr um zwei Euro pro Monat. Der Bundestag hat außerdem eine kleine Steuerentlastung genehmigt. Grund dafür ist, dass das steuerliche Existenzminimum steigt und inflationsbedingte Steuereinnahmen an die Bürger zurückgegeben werden sollen.

Berlin - Bürger und Unternehmen profitieren in den nächsten beiden Jahren von einer Mini-Entlastung. Der Bundestag beschloss eine leichte Erhöhung des Kindergelds sowie die Anhebung des steuerlichen Existenzminimums. Außerdem gibt die große Koalition die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen zurück. Insgesamt werden Bürger und Unternehmen in den kommenden beiden Jahren um 6,3 Milliarden Euro entlastet. Der einzelne Bürger wird das zwar kaum im Geldbeutel spüren. Es ist aber die stärkste Verbesserung seit 2010. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, dadurch werde die Binnenwirtschaft gestärkt. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Kindergeld steigt

Kindergeld: Der Bundestag beschloss, das Kindergeld zum 1. Januar 2017 um zwei Euro monatlich anzuheben. Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld zu Jahresbeginn von jeweils 190 auf 192 Euro monatlich. Für das dritte Kind zahlt der Staat bald 198 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind überweist die Familienkasse von 2017 an jeweils 223 Euro. Zusammen mit diesen Anhebungen beschloss der Bundestag auch gleich die Aufstockung für 2018. Auch dann soll das Kindergeld um zwei Euro monatlich steigen. Es erhöht sich im übernächsten Jahr auf 194 Euro, die Anhebungen in den anderen Stufen sind entsprechend. Die Heraufsetzung fällt für den einzelne Familie zwar nicht so stark ins Gewicht. Insgesamt gibt der Staat dafür aber im nächsten Jahr 420 Millionen Euro zusätzlich aus. Im Jahr 2018 steigen die Kosten für das Kindergeld nochmals um denselben Betrag.

Steuerliches Existenzmininum

Grundfreibetrag: Der Gesetzgeber ist verpflichtet, das steuerliche Existenzminimum regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass der für den Lebensunterhalt absolut notwendige Mindestanteil nicht besteuert wird. Alle zwei Jahre ermittelt die Regierung die Höhe des steuerfreien Existenzminimums. Dazu wird geprüft, wie sich die Ausgaben der Privathaushalte für Essen, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickeln. Der Grundfreibetrag erhöht sich im nächsten Jahr um 168 Euro auf 8820 Euro. Dieser Teil des Einkommens wird nicht mit Steuern belastet. Der Bundestag beschloss ebenfalls gleich die Anhebung des Grundfreibetrags für 2018. Dann steigt der Freibetrag auf 9000 Euro. Die Regierung legte dabei ihre Wirtschaftsprognosen zugrunde. Auch hier gilt: Der einzelne Steuerzahler wird davon wenig spüren, in der Summe macht sich die Anhebung aber bemerkbar. Der Staat verzichtet im nächsten Jahr auf rund eine Milliarde Euro. Im Jahr 2018 sind es knapp 1,2 Milliarden Euro.

Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag: Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Davon profitieren Besserverdienende. Das Finanzamt prüft in jedem Fall, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den einzelnen Steuerpflichtigen günstiger ist. Der Kinderfreibetrag wächst im nächsten Jahr um 108 Euro auf 4716 Euro. Im Jahr darauf klettert er um 72 Euro auf 4788 Euro.

Ausgleich für kalte Progression

Kalte Progression: Die große Koalition entschied schon im Jahr 2015, dass inflationsbedingte Mehreinnahmen des Staates an Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden sollen. Da die Teuerungsrate sehr niedrig ist, fallen die Entlastungen gering aus. Der Gesetzgeber hat erstmals für die Jahre 2015 und 2016 die heimlichen Steuererhöhungen kompensiert. Der Bundestag beschloss jetzt, dass dies auch 2017 und 2018 erfolgt. Die kalte Progression soll durch eine Veränderung des Steuertarifs beseitigt werden. Zugrunde gelegt wird die Inflationsrate des Vorjahres, die nach Schätzung der Bundesregierung in diesem Jahr 0,73 Prozent und im nächsten Jahr 1,65 Prozent beträgt. Der Steuertarif wird entsprechend geändert. Wie wirkt sich die Korrektur aus? Im nächsten Jahr werden Bürger und Firmen um 580 Millionen Euro entlastet. Im Jahr 2018 beträgt die Entlastung 1,4 Milliarden Euro.

Wie wirkt sich das aus?

Auswirkungen: Unter dem Strich hält sich die Entlastung in Grenzen. Ein Single ohne Kinder und einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro pro Monat spart im nächsten Jahr ungefähr 50 Euro jährlich. In stärkerem Maß gewinnen Familien. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 5000 Euro kann im kommenden Jahr 140 Euro mehr erwarten. Für die Zeit nach der Bundestagswahl haben Union und SPD weitere Entlastungen angekündigt. Die CDU plant nach der Wahl eine Steuersenkung über 15 Milliarden Euro. Die CSU will darüber hinausgehen. Die Sozialdemokraten denken darüber nach, ob sie Geringverdiener entlasten können, indem der Staat für sie einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge übernimmt.