Ab dem vierten Bezugsmonat wird das Kurzarbeitergeld von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf mindestens 70 Prozent erhöht. (Symbolbild) Foto: dpa/Monika Skolimowska

Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, erhalten weiterhin ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Der Bundestag hat die Sonderregelung bis Ende nächsten Jahres verlängert.

Berlin - Auch im nächsten Jahr bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Der Bundestag hat die entsprechende Sonderregelung in der Corona-Krise am Freitag bis Ende nächsten Jahres verlängert. Das Gesetz zur Beschäftigungssicherung muss abschließend noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich gemacht hat, dass er keine Einwände gegen die Verlängerung hat.

Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Bestimmungen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen

Die Bestimmungen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August für rund 2,6 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April waren es knapp sechs Millionen. Die Summen, die in der Corona-Krise bisher für das Kurzarbeitergeld ausgegeben wurden, bezifferte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag auf rund 18 Milliarden Euro. Ein Sprecher der BA sprach auf Nachfrage sogar von 19,4 Milliarden Euro.