Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit einem jahrelangen Missbrauch eines Kindes beschäftigt. Foto: dpa

Ein Kind wird in Staufen bei Freiburg jahrelang missbraucht. Die Täter sind bereits verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile nun teilweise aufgehoben.

Karlsruhe - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Urteile teilweise aufgehoben. Dabei geht es wesentlich nur um die Frage der Sicherungsverwahrung. Die Schuldsprüche an sich sind rechtskräftig. Das Gericht habe bei der Beurteilung, ob es sich bei den verurteilten 51 und 34 Jahre alten Männern um Hangtäter handelt, Rechtsfehler begangen, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats bei der Urteilsverkündung am Donnerstag in Karlsruhe. Beide Fälle müssen jetzt von einer anderen Kammer des Landgerichts in diesem Punkt neu entschieden werden.

Der 51-Jährige war unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen zu acht Jahren Haft verurteilt worden, der 34-Jährige zu zehn Jahren. Beide hatten gestanden, einen heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, um Sicherungsverwahrung zu erreichen. In einem der zwei Fälle ging auch der Verurteilte in Revision.

Der in Staufen lebende Junge war laut Gericht mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Es gab in dem Fall acht Urteile.