Rücksichtslose Raser, wie hier in Rosenheim, verursachen immer wieder grauenvolle Unfälle. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof hat ein Mordurteil gegen einen Autoraser bestätigt. Die Entscheidung hat Signalwirkung und reicht weit über den Einzelfall hinaus, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Zugegeben, es ist ein sehr spezieller, ein außergewöhnlich seltener Fall von rücksichtsloser Raserei gewesen, über den der Bundesgerichtshof (BGH) da zu befinden hatte. Ohne Führerschein, dafür mit viel Alkohol im Blut, war ein Mann im gestohlenen Taxi durch die Hamburger Innenstadt gerast, 155 Kilometer pro Stunde schnell, verfolgt von der Polizei. Beim folgenden Unfall starb ein Mensch. Mord, hatte das Landgericht Hamburg geurteilt, Mord, sagt nun auch der BGH. Eine Entscheidung mit Signalwirkung, deren Tragweite weit über den Einzelfall hinausreicht.

Die Vorinstanz hat sauber argumentiert

Vor exakt einem Jahr hatte derselbe Senat die Verurteilung eines Berliner Rasers wegen Mordes zurückgewiesen. Nicht, weil die Richter in der Sache Bedenken hatten, diesen Schritt zu gehen, sondern weil die Begründung der Vorinstanz schlampig war. Die Hamburger Kollegen haben hingegen sauber und widerspruchsfrei argumentiert. Landgerichte, die diese Entscheidung aufmerksam studieren und auf Fälle in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden, werden künftig keine Bange haben müssen, von Karlsruhe zurückgepfiffen zu werden. Auch ohne filmreife Verfolgungsjagd und ohne Alkoholkonsum müssen die schlimmsten unter den Rasern künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat.