Das Bundesarbeitsgericht betont die Notwendigkeit von Gewerkschaften, in den Betrieben durchsetzungsfähig sein zu müssen. Foto: dpa/Martin Schutt

Die DGB-Gewerkschaften haben einen Konkurrenten weniger: Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifunfähigkeit der „Berufsgewerkschaft“ DHV rechtskräftig festgestellt. Sie kann nun keine Tarifverträge mehr wirksam abschließen.

Stuttgart - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der zum Beispiel im Finanzwesen oder auch im Handel (etwa Real) agierenden „Berufsgewerkschaft“ DHV endgültig die Tariffähigkeit seit April 2015 aberkannt – einen Tag vor Beginn der Tarifrunde für die öffentlichen Banken. In der Folge sind alle seither mit ihr geschlossenen Tarifverträge nichtig.