Bewegung, sagt der Tänzer Friedemann Vogel, sei sein Kapital. Das will er nicht verheizen und setzt deshalb in sozialen Netzwerken auf anspruchsvolle Fotografien – wie diese seines Kollegen Roman Novitzky. Foto:  

Zuschauer, die heimlich Handys zücken und filmen, sind auch beim Stuttgarter Ballett keine Seltenheit. Den Tänzer Friedemann Vogel etwa findet man zigfach auf Youtube-Videos im Internet. Doch wie ist eigentlich die urheberrechtliche Regelung?

Stuttgart - Die Ansage, die vor den Vorstellungen im Großen und Kleinen Haus der Stuttgarter Staatstheater erklingt, ist eindeutig: Filmen und Fotografieren ist untersagt. Wer trotz Vorwarnung sein Handy zückt, wird in den Pausen vom Abendpersonal angesprochen. Denn wer hier Aufnahmen macht, stört nicht nur die anderen Zuschauer und die Künstler, er verstößt vor allem gegen das Urheberrecht. Jeder an der Vorstellung beteiligte Künstler genießt ein sogenanntes Leistungsschutzrecht, neben den Darstellern auf der Bühne sind das die Musiker im Graben. Alle anderen wie Regisseur, Choreograf, Komponist sowie Kostüm- und Bühnenbildner schützt das Urheberrecht.