In London demonstrierten erneut zahlreiche Briten für ein zweites Referendum. Foto: AP

Eine Mehrheit der EU-Staaten ist offenbar dafür, den Briten einen weiteren Brexit-Aufschub zu gewähren. Sie binden diese Zusage aber an Bedingungen.

Brüssel - Kurz vor dem Beginn des EU-Sondergipfels zum Brexit gibt es kaum noch Zweifel, dass der Termin für den britischen EU-Austritt noch einmal um etliche Monate verschoben wird. Bei einem Vorbereitungstreffen der EU-Botschafter sprach sich am Dienstagabend nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dafür aus, den Briten einen Aufschub bis zum 31. Dezember oder 1. März anzubieten. Lediglich Frankreich soll sich demnach noch skeptisch geäußert haben.

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Die britische Premierministerin Theresa May will an diesem Mittwoch bei dem EU-Sondergipfel dafür werben, ihren Vorschlag auf eine Verlängerung der Austrittsfrist bis zum 30. Juni zu akzeptieren. Viele EU-Staaten stehen diesem Ansinnen allerdings ablehnend gegenüber, weil sie befürchten, dass die Briten auch bis zu diesem Termin ihre innenpolitischen Konflikte nicht beilegen können.

May scheiterte mehrmals am Parlament

May war zuletzt drei Mal damit gescheitert, ihren mit der EU ausgehandelten EU-Austrittsvertrag durchs Parlament zu bringen. Grund ist, dass es in Großbritannien parteiübergreifend große Differenzen darüber gibt, wie beziehungsweise ob der per Referendum angestoßene EU-Austritt umgesetzt werden sollte.

Als sicher gilt nach dem rund dreistündigen Vorbereitungstreffen, dass eine Verlängerung der Austrittsfrist von EU-Seite an klare Bedingungen geknüpft wird. So werden die Briten im Mai zum Beispiel an der Europawahl teilnehmen müssen. Dies soll sicherstellen, dass es keine rechtlichen Schwierigkeiten gibt, wenn Großbritannien im Sommer noch EU-Mitglied sein sollte, aber keine Abgeordneten gewählt hat.

Zudem wollen die Mitgliedstaaten erreichen, dass sich die britische Regierung verpflichtet, nicht mehr aktiv in EU-Entscheidungen einzugreifen. Relevant könnte dies zum Beispiel bei der Ernennung des nächsten EU-Kommissionspräsidenten oder den Verhandlungen über den EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis Ende 2027 sein.