Michel Barnier, Chefunterhändler der EU für die Brexit-Gespräche, ist zurzeit ein gefragter Gesprächspartner. Foto: AFP

Die Zustimmung aus Brüssel zum Brexit-Abkommen ist sicher kein Selbstläufer. Vor der Scheidung gibt es noch viele Hürden.

Brüssel - Der Chefunterhändler der EU für die Brexit-Gespräche, Michel Barnier, wurde noch am Dienstag im EU-Parlament gesehen. Man konnte beobachten, wie der Franzose am Rande der Rede von Kanzlerin Angela Merkel immer angesprochen wurde, auch vom Haushaltskommissar Günther Oettinger. Da kursierten in Straßburg bereits die ersten Meldungen, dass sich die Unterhändler aus London und Brüssel nach 17 Monaten auf ein Austrittsabkommen geeinigt hätten. Während die britische Regierung bereits am Dienstagabend den Durchbruch verkündete, gab sich die EU-Seite deutlich vorsichtiger. EU-Diplomaten sprachen lediglich von einer „technischen Einigung“.

Hintergrund der Zurückhaltung: Erst Mittwochnachmittag kämen die Botschafter der 27-EU-Staaten zusammen und würden von Barnier über Details informiert werden. Wenn die Botschafter in Absprache mit den Regierungen in den Hauptstädten grünes Licht gäben, könne man auch von einer politischen Einigung sprechen. Mittwochmittag bestätigte dann ein Kommissionssprecher erstmals offiziell: Die Unterhändler hätten sich auf „Elemente“ des Austrittsabkommens geeinigt. Auch er ist vorsichtig. Mit Blick auf den laufenden Prozess in London wolle er sich nicht zu Details äußern. Etwas deutlicher wurde da bereits Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz. Sein Land hat gerade für sechs Monate die rotierende Ratspräsidentschaft in der EU inne. Er hoffe sehr darauf, so Kurz, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten grünes Licht zum Abkommen geben werden: „Das Dokument garantiert, dass die Basis vorhanden ist, um ein zukünftiges neues Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien auszuhandeln.“

Nordirland soll angeblich bis auf Weiteres komplett im EU-Binnenmarkt bleiben

Bereits im Oktober waren die Arbeiten am Austrittsabkommen weit fortgeschritten. Barnier sagte damals, dass 80 Prozent des Vertrags stünden. Das Abkommen sieht vor, dass Großbritannien zwar am 29. März 2019 aus der EU austritt, sich aber bis Ende 2020 so gut wie nichts ändert. Das Land muss weiter für die EU zahlen und sich an die gemeinsamen Regeln halten, darf aber nicht mehr am Tisch sitzen, wenn im Parlament und im Rat abgestimmt wird. Der Vertrag garantiert auch, dass EU-Bürger, die auf der Insel leben, und Briten auf dem Kontinent Rechtssicherheit haben.

Zudem wird besiegelt, dass London rund 45 Milliarden Euro zahlen muss, um seinen im Laufe der Mitgliedschaft eingegangenen Zahlungsverpflichtungen – etwa für die Pensionen der EU-Beamten – nachzukommen. Knackpunkt war bis zuletzt die Zukunft Irlands. Beide Seiten wollen nach dem Brexit Grenzkontrollen zwischen Nordirland, das zum Vereinigten Königreich gehört, und der Republik Irland unbedingt vermeiden. Andernfalls sei der Frieden in der ehemaligen Bürgerkriegsprovinz bedroht. Es ging zuletzt um die Frage, wie Kontrollen an der inneririschen Grenze auch dann vermieden werden können, wenn es nicht gelingt, nach dem Austritt ein umfassendes Freihandels- und Zollabkommen zwischen London und Brüssel auszuhandeln. Dem Vernehmen nach ist nun vorgesehen, dass Nordirland bis aus Weiteres komplett im EU-Binnenmarkt bleibt. Der Rest des Vereinigten Königreichs soll lediglich in einer Zollunion mit der EU bleiben.

Findet der Sondergipfel am 25. November statt?

Mit der Grundsatzeinigung der Arbeitsebene auf den Austrittsvertrag ist die Gefahr eines ungeregelten Brexits aber noch nicht gebannt. Bis es so weit ist, müssen auf beiden Seiten noch viele Hürden genommen werden. Auf EU-Seite müssen die Staats- und Regierungschefs den Vertrag billigen. Dafür ist ein Sondergipfel noch in diesem Monat im Gespräch. Ein möglicher Termin dafür ist der 25. November.

Wenn die Staats- und Regierungschefs dem Austrittsvertrag zustimmen, sind die beiden EU-Co-Gesetzgeber am Zug: Die Mehrheit der EU-Abgeordneten muss dafür stimmen. Das Parlament wird Zeit brauchen, um den Vertrag zu prüfen. Letzter Termin für die Abstimmung ist im März. Anschließend müssen noch im Rat mindestens 20 von 28 EU-Ländern, in denen insgesamt 65 Prozent der EU-Bevölkerung leben, für den Vertrag votieren.