Eine Bombenwarnung sorgte imSommer 2016 für Aufsehen beim Forum am Schlosspark – und für den Abbruch der Schlossfestspiele. Eine Bombe aber gab es nicht. Foto: /SDMG

2016 warnte ein Mann vor einer Bombe im Forum in Ludwigsburg – sie entpuppte sich als Erfindung. Nun hat das Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz über den 23-Jährigen geurteilt.

Ludwigsburg/Stuttgart - Ein Samstagabend im Sommer 2016. Alarm. 1200 Besucher der Schlossfestspiele müssen möglichst rasch das Forum am Schlosspark in Ludwigsburg verlassen. Drei Polizeihunde durchsuchen das Gebäude – nach einer Bombe. Ein Feuerwehrmann hatte gegenüber Sicherheitskräften angegeben, dass mit einer baldigen Detonation zu rechnen sei. Die Ludwigsburger Innenstadt liegt über Stunden lahm. Doch die Bombe gab es nicht. Der Mann hatte sich aufgespielt.

Nun, fast vier Jahre später, ist der heute 23-Jährige von der 4. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart zu drei Jahren Haft verurteilt worden. In zweiter Instanz. Das Amtsgericht in Nürtingen hatte ihn 2018 bereits für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt.

Verurteilt wurde der Angeklagte jetzt allerdings nicht allein wegen seiner Warnung, die Angst und Schrecken verbreiten sollte, sondern vor allem wegen schwerer Brandstiftung. Denn kaum hatte der junge Mann die Bombe erfunden, legte er Feuer in seiner damaligen Wohngemeinschaft in der Ludwigsburger Saarstraße. Bei dem Brand kamen drei Haustiere ums Leben, es entstand ein Schaden von 100 000 Euro. Strafrechtlich wog das ungleich schwerer. Die geltungssüchtige Aktion am Schlosspark verfolgte das Gericht deshalb nur noch nachrangig.

Der Täter griff Mitbewohner mit Pfanne und Schere an

„Der Tatvorwurf des erfundenen Bombenanschlags (angeklagt als Störung des öffentlichen Friedens) wurde mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten eingestellt, weil die Tat neben dem übrigen Tatvorwurf (schwere Brandstiftung) nicht erheblich ins Gewicht fiel“, führt Christoph Buchert, der Pressesprecher des Stuttgarter Landgerichts, in einer schriftlichen Mitteilung aus.

Und nicht zuletzt spielte bei der Urteilsfindung ein weiterer Vorfall eine Rolle: Der junge Mann hatte nämlich auch noch einem früheren Mitbewohner mit einer Pfanne ins Gesicht geschlagen und ihm mit einer Schere in den Hals gestochen. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte den Ex-Feuerwehrmann deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil sei ebenfalls in das Gesamturteil einbezogen worden, teilte Buchert mit.

Erstinstanzlich hatte das Nürtinger Amtsgericht den Mann bereits 2018 wegen der falschen Bombenwarnung und der Brandstiftung verurteilt. Überführt anhand von Beweisen hatte das Gericht den heute 23-Jährigen dabei zwar nicht, aber es war davon überzeugt, dass sich der Mann, der beim Abschlusskonzert der Schlossfestspiele Dienst als freiwilliger Feuerwehrmann hatte, die Bombendrohung nur ausgedacht hat.

Das damalige Strafmaß hat das Landgericht um ein halbes Jahr reduziert. Da in dem Berufungsverfahren lediglich das Strafmaß überprüft wurde, kommt dieser Sachverhalt der Annahme gleich, als hätte der 23-Jährige die Vorwürfe gegen ihn zugegeben. Das nun hat die Strafkammer strafmildernd gewertet. „Zudem lagen die Taten eine gewisse Zeit zurück und die weitere Entwicklung des Heranwachsenden war positiv“, teilt das Gericht mit.