Air China muss die 737-Max-8 vorerst am Boden lassen. Foto: AFP

Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob die 737-Max-8 ein unsicheres Flugzeug ist. Bis das feststeht, ist Vorsicht angebracht, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Es wäre unfair, der chinesischen Regierung zu unterstellen, den Bann gegenüber gewissen Flugzeugen aus dem Hause Boeing nur deswegen ausgesprochen zu haben, weil China und die USA im handelspolitischen Clinch liegen. Dass dieser Streit dazu beigetragen hat, die Entscheidung zu erleichtern, ist aber eine zulässige Überlegung. Für das Unternehmen Boeing könnte sich das zu einer kleinen Katastrophe ausweiten. Viele Flugpassagiere geraten in einen Gewissenskonflikt: Einsteigen oder nicht.

Andere Gesellschaften geraten in Zugzwang

Das chinesische Vorpreschen bringt andere Staaten und all die Fluggesellschaften, die mit der 737-Max-8 unterwegs sind, in Zugzwang. Niemand weiß mit Sicherheit zu sagen, ob die Maschine einen Konstruktionsfehler hat. Aber die Möglichkeit besteht. Bis zu einem verbindlich klärenden Gutachten kann daher auch niemand genau sagen, wie viel Vorsicht angebracht ist – und ab wann sie in den Bereich der hysterischen Reaktion kippt. Klar ist aber, dass jede Airline oder Luftfahrtbehörde ein massives Problem haben wird, wenn es in absehbarer Zeit zu einem weiteren Unglück kommt, das Parallelen zu den Dramen in Indonesien und Äthiopien aufweist.

Kein rechtsanspruch aus Beförderungsvertrag

Und nur die Fluggesellschaften oder Behörden können den Einzelnen schützen. Der Fluggast hat keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Flugzeugtyp befördert zu werden. Er hat keinen Einfluss, in welchen Fliegertyp ihn die Airline setzt. Bleibt er aus Furcht am Boden, gibt es keine Entschädigung.

Wenn sich die Hinweise verdichten, dass die 737-Max-8 ein Sicherheitsproblem haben, kann es für die Verantwortlichen keine andere Wahl geben, als dem chinesischen Beispiel zu folgen.

christian.gottschalk@stzn.de