Eine 63-Jährige muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Foto: dpa

Der Fall des gewaltsamen Todes einer 81-Jährigen in einem Hochhaus in Sindelfingen bleibt auch nach viermonatiger Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart rätselhaft.

Stuttgart - Das Urteil im Prozess um den Tod einer 81-Jährigen, die am 29. Juni 2018 in ihrer Wohnung in einem Hochhaus in Sindelfingen durch Schläge und zahlreiche Stichverletzungen starb, hätte ursprünglich schon im April fallen sollen. Doch der Fall erwies sich als äußerst rätselhaft.

Angeklagt wegen Totschlags ist die 63-jährige Nachbarin, die laut ihren Verteidigern sieben Jahre lang friedlich in direkter Nachbarschaft der 81-Jährigen gelebt hatte. Die Angeklagte wohnte mit ihrem Ehemann wie die 81-Jährige im fünften Stock, sie sahen sich häufig, passten gegenseitig auf ihre Hunde auf. „Was für ein Motiv soll sie gehabt haben“, fragen ihre Verteidiger Florian Mangold und Ulrich Wellmann in ihren Schlussplädoyers vor dem Stuttgarter Landgericht. Zudem sei ihre Mandantin mit ihrem zarten Körperbau schon rein körperlich nicht in der Lage zu einer solchen Tat gewesen, zumal sie sich noch von den Folgen einer schweren Herzerkrankung erholte.

Tat steht in Missverhältnis zu Motiv

Ein anderes Bild der Angeklagten zeichnet der Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer in seinem Plädoyer. Die nach ihrem Herzinfarkt sehr ruhebedürftige Frau soll sich über die lauten Geräusche aufgeregt haben, die aus der Wohnung der schwerhörigen Frau drangen. „Die Tat steht in einem krassen Missverhältnis zu dem Motiv, aber ich gehe davon aus, dass es um einen Streit wegen des Lärms ging, der eskalierte“, sagt Schweitzer. Zwar traue man der zierlichen Frau eine so „menschenverachtende Vorgehensweise“ zunächst nicht zu, doch sprächen ihre Vorstrafen eine andere Sprache.

Die Angeklagte war unter anderem im Jahr 2002 wegen zwei bewaffneten Überfällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. „Das zeigt, dass sie dazu neigt, emotional auszubrechen“, findet der Staatsanwalt. Emotional aufgewühlt hatte die Frau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Kontakt zu einer Internetbekanntschaft am Vormittag des Tattages. Das entnimmt der Staatsanwalt einer Sprachnachricht, die die Angeklagte ihrer Internetbekanntschaft geschickt hatte.

Reihe von Indizien gegen die Angeklagte

Fest steht, dass die kommunikationsfreudige Frau den Vormittag mit Telefonaten und dem Verschicken von Textnachrichten verbracht hatte, außerdem hatte sie – bekleidet mit einer roten Jogginghose – im Supermarkt eingekauft. In der Tatzeit, die zwischen 12.35 Uhr und 13.30 Uhr gelegen haben dürfte, war die Angeklagte nicht mit ihrem Handy beschäftigt. Ob sie in der Zeit einen Mittagsschlaf machte, wie sie sagt, oder ihre Nachbarin zur Rede stellte, sie mit einem Laptop zu Boden schlug und anschließend mit einem Brieföffner oder einer Schere elfmal in ihr Gesicht, ihren Hals und ihre Brust einstach – darüber müssen nun die zuständigen Richter und Schöffen entscheiden.

Für die Schuld der Angeklagten sprechen eine Reihe von Indizien. So konnte man Blutspuren des Opfers an ihrer Brille, ihrer Armbanduhr und an Schmuckstücken feststellen. Am Körper der Angeklagten fanden sich Hämatome, die auf einen Kampf hindeuten. Auch DNA-Spuren der Angeklagten waren in der Wohnung des Opfers, die sie nie betreten haben will. Außerdem fand man 2000 Fasern der roten Jogginghose an der Hose des Opfers – was auf einen intensiven Kontakt der beiden schließen lässt.

Als die Leiche gefunden wurde, herrschte Chaos

Doch die Verteidiger halten dagegen, dass es auch andere Erklärungen für die Spuren geben kann. So herrschte in dem Hochhaus Chaos, als die Leiche der 81-Jährigen gefunden wurde. Feuerwehrmänner versuchten, die Frau wiederzubeleben und zogen sie dafür auf den Hausflur. Die Angeklagte war in ihrer Wohnungstür zusammengebrochen, weshalb sich die Feuerwehrmänner, die zuvor noch in Kontakt mit der blutverschmierten Leiche waren, auch um sie kümmerten. „Dabei können die Blutspuren übertragen worden sein“, gibt Wellmann zu bedenken. Die Verteidiger fordern einen Freispruch für ihre Mandantin.

„Die Frage, warum die Frau sterben musste, bleibt auch nach viermonatiger Verhandlung rätselhaft“, fasst es der Staatsanwalt zusammen. Er fordert eine Haftstrafe von 13 Jahren. Das Urteil wird am 26. Juni erwartet.