Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zu Falschparkern auf Privatparkplätzen gefällt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch ein Urteil zu Falschparkern gefällt. Sie können sich künftig auf Privatparkplätzen nicht mehr vor der Zahlung eines Knöllchens drücken, auch wenn sie vorgeben dort nicht selbst geparkt zu haben.

Karlsruhe - Falschparker auf Privatparkplätzen können sich künftig nicht mehr vor der Zahlung eines Knöllchens drücken, indem sie pauschal behaupten, sie hätten ihr Auto dort nicht selbst abgestellt.

Grundsätzlich kann ein Strafzettel des Betreibers zwar nur den tatsächlichen Fahrer treffen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Der Überwachungsfirma sei es in den meisten Fällen aber nur möglich, den Halter des Autos ausfindig zu machen. Bestreitet dieser, der Parksünder zu sein, muss er in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Tut er das nicht, bleibt er laut Urteil selbst auf den Kosten sitzen.

Bisher waren viele Amts- und Landgerichte davon ausgegangen, dass der Halter niemanden anschwärzen muss. Das machte es Falschparkern leicht, sich aus der Affäre zu ziehen - sie konnten einfach pauschal behaupten, es nicht gewesen zu sein. In dem Fall hatte eine Frau drei Knöllchen nicht bezahlt, deren Auto zu lang oder unberechtigt auf zwei Krankenhaus-Parkplätzen stand. Das Landgericht Arnsberg muss sie nun erneut dazu befragen, wer - wenn nicht sie - das Auto abgestellt hat.