Auch wenn es bei dieser Mieter-Demo um etwas leicht Anderes geht: Eigenbedarfsklage ist für viele Mieter das Reizwort Nummer eins. Foto: dpa

Das Urteil des Bundesgerichtshof ist eine Beschäftigungsmaßnahme für die Gutachterindustrie. Kündigungsklagen werden teurer und langwieriger. Das trifft Vermieter und Mieter.

Karlsruhe - Wenn große Wohnungsbauunternehmen einen armen Rentner auf die Straße setzen, dann sind Gut und Böse schnell ausgemacht. Und weil es im profitorientierten Wohnungsmarkt immer mehr Böse gibt, läuft nicht nur in Berlin eine Enteignungsdebatte. Genau solche Fälle waren es nicht, die der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte. In Karlsruhe ging es nicht darum, Recht zu sprechen zwischen Schwarz und Weiß. Es ging darum, zwischen verschiedenen Graustufen zu gewichten.

Das ist nur zum Teil gelungen. Der BGH verlangt, jeder Fall dürfe nicht schematisch, sondern müsse in aller Tiefe geprüft werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Richter verlangen auch, dass künftig in vielen Fällen zwingend Gutachter zurate gezogen werden. Das ist eine Beschäftigungsmaßnahme für die Sachverständigenindustrie. Verfahren werden länger und teurer.

Sicher, es gibt immer mehr Vermieter, die Schindluder treiben mit der Eigenbedarfskündigung. Das gilt es natürlich gerichtlich zu unterbinden. Das liegt aber auch daran, dass der Mieterschutz kaum eine andere Möglichkeit für den Eigentümer vorsieht, seine Habe anderweitig zu nutzen. Dieses Problem könnte allenfalls der Gesetzgeber mildern.