Bosch-Mitarbeiter beteiligen sich bei ungemütlichen Wetterbedingungen am 24-Stunden-Streik vor dem Betriebsgelände in Waiblingen. Foto: dpa

Noch während der dreitägigen Welle an 24-Stunden-Streiks zeigt sich die IG Metall zu neuen Verhandlungen bereit. Da auch die Arbeitgeber sich nicht verweigern wollen, werden sich die Unterhändler am Montag in der Stuttgarter Liederhalle wiedersehen.

Stuttgart - Dass IG Metall und Arbeitgeber zügig nach der dreitägigen Welle mit 24-Stunden-Streiks wieder zusammenkommen, hat sich abgezeichnet. Hinter den Kulissen ist der Gesprächsfaden ohnehin nie abgerissen. Nun ist klar: Am kommenden Montag von 11 Uhr an soll es – erneut in der Stuttgarter Liederhalle – die sechste Verhandlungsrunde geben und damit den möglichst finalen Anlauf zum Pilotabschluss im Südwesten. Gelingt dieser nicht, käme es wohl zum Arbeitskampf. Den strebt aber kein Verantwortlicher an.

IG-Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger macht zwar noch zur Voraussetzung, dass „die Gegenseite deutliche Bewegung signalisiert“. „Solche Signale brauchen wir spätestens am Wochenende.“ Aber allzu konkret werden diese Zeichen nicht ausfallen. „Wir stehen für Verhandlungen prinzipiell zur Verfügung“, sagt ein Südwestmetall-Sprecher unserer Zeitung, denn ohne Bewegung gäbe es keine Lösung. Näheres werde intern besprochen. Man muss also davon ausgehen, dass der IG Metall die Signale ausreichen werden.

Der IG Metall die frohe Botschaft versaut

Der Rest wird Verhandlungssache sein, vor allem das Geld: Die IG Metall hat am vorigen Wochenende eine Entgelterhöhung im Gesamtvolumen von acht Prozent für 27 Monate gefordert – allein 4,5 Prozent in der ersten Stufe. Was wäre ein Abschluss auf diesem Niveau für ein Coup gewesen. Somit hat der einvernehmliche Abbruch der Verhandlungen zum Ärger der Gewerkschaft eine besonders frohe Botschaft an ihre Mitglieder verdorben.

Die Arbeitgeber bieten eine Steigerung im Gesamtvolumen von 6,8 Prozent. Darin enthalten sind 3,5-prozentige Zuwächse in den Lohntabellen, was bei der langen Laufzeit nicht mal die Preissteigerung ausgleiche, wie die IG Metall moniert. Hinzu kommen aber noch Einmalzahlungen plus ein zusätzliches Urlaubsgeld, das die Betriebe auch dauerhaft belasten würde.

Befristete Teilzeit weniger attraktiv als erhofft

Dieses erweiterte Urlaubsgeld ist die Antwort auf den heftigen Streit um den Entgeltzuschuss, den die IG Metall für belastete Beschäftigtengruppen fordert. Mitarbeiter, die zur Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Eltern mehr Freizeit benötigen, erhalten damit eine Wahloption, statt des Geldes mehr freie Tage zu nehmen. Die Arbeitgeber sehen bereits in dem Strategiewechsel der IG Metall vom Entgeltzuschuss für eine bestimmte Klientel hin zu mehr Urlaubsgeld für alle einen Erfolg ihrer Warnung vor einem diskriminierenden und rechtswidrigen Tarifabschluss, denn eine Ungleichbehandlung fände nicht mehr statt.

Zudem hängt diese Wahlmöglichkeit nicht mehr an der befristeten Teilzeit, „kurze Vollzeit“ genannt – und macht diese auch nicht mehr so attraktiv für die Mitarbeiter wie einst von der IG Metall gedacht. Damit müssten die Unternehmen weniger Ausfälle kompensieren als befürchtet. Dass noch einmal ganz neue Lösungsansätze entwickelt werden, erscheint dem Vernehmen nach unwahrscheinlich.

Erste Erfolge für die IG Metall in zwei Eilverfahren

Derweil gehen die 24-Stunden-Streiks weiter. Am Donnerstag waren in Baden-Württemberg mehr als 30 000 Beschäftigte in 23 Betrieben – Autozulieferer vor allem – dazu aufgerufen. Bezirksleiter Zitzelsberger wertet die Aktionen als „sensationell“. Am Freitag folgen 23 Betriebe, auch Porsche sowie Mercedes in Untertürkheim und Sindelfingen, wo Hofmann auftritt.

Mittlerweile haben erste Arbeitsgerichte in Nürnberg und Krefeld in zwei Eilverfahren den Antrag kleinerer Firmen auf einstweilige Verfügung gegen die ganztägigen Streiks als unbegründet abgelehnt. „Die Arbeitgeber sind bisher mit ihren juristischen Ablenkungsmanövern gescheitert“, frohlockt IG-Metall-Vize Christiane Benner. Derlei Urteile waren aber zu erwarten. Die Arbeitsgerichte haben nicht über die Rechtmäßigkeit der Forderung befunden, sondern nach kurzfristiger Prüfung lediglich entschieden, nicht in das Streikrecht eingreifen zu wollen. Was dies für die Hauptsacheverfahren bedeutet, die von den Arbeitgeberverbänden angestrengt wurden, bleibt völlig offen.