Im September 2018 eskalierte im Bürgergarten Bietigheim-Bissingen die Gewalt. Foto: KS-Images.de / Karsten Schmalz

Nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 19-Jähriger verurteilt worden, der im Bietigheimer Bürgergarten zwei Kontrahenten schwere Verletzungen zufügte. Das Gericht nahm zu seinen Gunsten an, er habe in Notwehr gehandelt.

Bietigheim-Bissingen - Vom Vorwurf des versuchten Totschlags ist nichts mehr übrig geblieben: Das Landgericht Heilbronn hat am Montag einen 19-Jährigen, der im September 2018 zwei jungen Männern massive Messerstiche beibrachte, wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. An seiner „gefährliche Affinität zu Messern“ und seinem Hang, „aus nichtigem Anlass zu massiver Aggression zu neigen“, werde er hoffentlich arbeiten, gab ihm die Richterin mit auf den Weg. Das Gericht verordnete ihm ein Anti-Aggressionstraining. „Wir hoffen, dass es etwas bringt.“

Streitschlichter oder Streitsuchende?

Der 19-jährige Auszubildende hatte bei einer Auseinandersetzung am Abend des 7. September im Bietigheimer Bürgergarten ein Klappmesser mit einer Sieben-Zentimeter-Klinge gezückt. Ein 23-Jähriger erlitt dabei einen 15 Zentimeter langen Schnitt, der unter dem Ohr den Hals entlang bis zum Schädelansatz führte, und einen 15 Zentimeter langen Schnitt an der Rippe. Auch sein 22 Jahre alter Freund erlitt schwere Schnittverletzungen. Der Angeklagte trug ebenfalls Wunden davon – er hatte sich im Handgemenge mit seiner Waffe selbst geschnitten.

Das Gericht bewertete den Tathergang nach zahlreichen Verhandlungsterminen allerdings anders, als es die Staatsanwaltschaft in der Anklage getan hatte. Diese war davon ausgegangen, dass der Angreifer seine Kontrahenten verletzte, nachdem diese versucht hatten, einen zuvor beobachteten Streit zu schlichten, den der Angeklagte und sein Kumpel mit einem weiteren Beteiligten ausgefochten hatten.

Die von dem Messer Getroffenen hatten in der Verhandlung als zeugen ausgesagt, sie und weitere Freunde hätten sich eingemischt, weil sie es unfair gefunden hätten, dass zwei gegen einen kämpften. Deshalb seien sie dazwischen gegangen.

„Unter dem Robin-Hood-Deckmäntelchen“

Das Gericht kam aber zu der Überzeugung, dass der Händel zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon ausgestanden war und die etwas entfernt stehende, unbeteiligte Gruppe aus mehreren Motiven eingegriffen habe: Nicht nur, um einem Einzelnen gegen zwei Kontrahenten zu helfen, sondern auch, weil man mit dem Angeklagten bereits bei anderer Gelegenheit schon einen Strauß ausgefochten und nun die Möglichkeit gewittert habe, ihm noch eine nachträgliche Abreibung zu verpassen. Außerdem, so die Richterin, habe sich in der Verhandlung der Eindruck verfestigt, dass die Gruppe „gerne mal unter dem Robin-Hood-Deckmäntelchen eingreift, um mitschlägern zu können“.

Da die Aussagen der Beteiligten in der Hauptverhandlung aber laut der Richterin „einem wüsten Durcheinander“ geglichen und sich oft nicht untereinander gedeckt hätten, sei es schwierig gewesen, die wahre Situation genau zu rekonstruieren. Weil der Angeklagte von Mitgliedern der Gruppe niedergeschlagen und auch am Boden liegend, „nachdem man es hätte gut sein lassen können“, weiter mit Hieben und Tritten traktiert worden sei, nehme das Gericht „mangels besserer Erkenntnisquellen“ an, dass sich der Angeklagte in einer Notwehrlage befunden habe „und letztlich davon auszugehen ist, dass der Notwehr-Angriff geboten war“.

Den Tod billigend in Kauf genommen

Schwer wiege aber der Einsatz des Messers, das der 19-Jährige gar nicht erst hätte bei sich haben dürfen. „Sie haben den Tod ihrer Kontrahenten billigend in Kauf genommen“, knöpfte sich die Richterin den jungen Mann vor. Überhaupt: „Sie gehen schnell oben raus und haben dann etwas Gefährliches in der Hand.“ Zwar habe er in der Verhandlung und in der U-Haft einen guten Eindruck hinterlassen, aber dem im Verfahren gezeichneten Bild, er sei „der Sonnenschein der Familie“, wolle das Gericht nicht folgen – „auch wegen anderer noch abzuurteilender Körperverletzungen“. Eine gute Sozialprognose sieht das Gericht dennoch für den Bietigheim-Bissinger: „Sie können zu Ihren Eltern zurück“, so die Richterin, „und außerdem beruflich Fuß fassen.“