Die Bürotürme des EuGH in Luxemburg: Bei der Luftreinhaltungsrichtlinie, die für hitzige Debatten sorgt, handelt es sich um EU-Recht. Foto: dpa

Das oberste europäische Gericht dürfte Beugehaft für Amtsträger zulassen. Alles andere wäre überraschend, kommentiert Brüssel-Korrespondent Markus Grabitz.

Brüssel - Die anwaltlich immer sehr gut beratene Umwelthilfe dürfte auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre juristische Siegesserie fortsetzen. Ein anderes Urteil, als dass der EuGH notfalls auch Beugehaft für Amtspersonen zulässt, wenn diese sich jahrelang über rechtskräftige einschlägige Urteile hinwegsetzen, wäre eine große Überraschung.