Am Landgericht Tübingen läuft der Prozess gegen fünf mutmaßliche Betrüger. Foto: dpa

In Tübingen stehen mutmaßliche Betrüger vor Gericht, die sich bei Privatleuten als Polizisten ausgegeben und deren Geld abgeholt haben sollen. Doch die Opfer sahen nichts mehr davon. Bei der Polizei werden immer mehr solcher Fälle gemeldet.

Tübingen - Die fünf Angeklagten hatten fast alle schon mit der Polizei zu tun - wegen Drogenkonsums, Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein. Für eine Betrugsmasche sollen sie jedoch die Seiten gewechselt und sich selbst als Polizisten ausgegeben haben - dafür stehen sie jetzt in Tübingen vor Gericht (Az.: 1 KLs 42 Js 11065/17).

Die aus Bayern stammenden Männer im Alter von 22 bis 33 Jahren sind seit Montag am Landgericht wegen einer Betrugsserie angeklagt, bei der sie mehr als 100 000 Euro erbeutet haben sollen. Der sogenannte Falsche-Polizisten-Trick kommt laut Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg immer öfter zum Einsatz. Die Polizei warnt immer wieder vor Betrügern, die mit ihrer Masche immer noch Erfolg haben.

Beim Prozessauftakt in Tübingen schilderte der Staatsanwalt das mutmaßliche Vorgehen der Angeklagten: Der Bruder eines 29-Jährigen gilt demnach als Kopf der Bande, gegen ihn wird getrennt ermittelt. Er soll von der Türkei aus die Opfer in Baden-Württemberg und Bayern angerufen und sich dabei als Polizist, häufig mit dem Namen Neumann, ausgegeben haben.

Stundenlange Gespräche

Die meist weiblichen Opfer habe er am Telefon in stundenlange Gespräche verwickelt. Eine Frau in Stockach (Kreis Konstanz) wurde zum Beispiel sieben Stunden am Telefon gehalten, bis nachts gegen 3.45 Uhr ein heute 31 Jahre alte Angeklagter aufgetaucht ist - und knapp 13 000 Euro bei ihr abgeholt hat.

Häufig sei die als Polizeinotruf bekannte Zahlenfolge 110 Bestandteil der Telefonnummer gewesen, von der aus angerufen wurde. Die mutmaßlichen Betrüger hätten die Nummer entsprechend manipuliert. Den Angerufenen wurde unter anderem vorgegaukelt, sie stünden auf der Liste einer Diebesbande. Auch bei der Bank würden Mittäter vermutet, deshalb müsse das Geld dort weg. Die Opfer hoben es ab, vier der Angeklagten organisierten die Abholung. Sie waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht als Polizisten verkleidet.

Vier der fünf Angeklagten müssen sich wegen Betrugs und versuchten Betrugs verantworten. Bei einem Fall in Tübingen griff die Polizei vor der Geldübergabe ein. Drei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Ein 22-Jähriger soll in einem Fall der Fahrer gewesen sein, er ist wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt.

Diverse Varianten der Betrugsmasche

Der Polizei sind Betrugsfälle mit dem Fasche-Polizisten-Trick zuhauf bekannt. „Im Jahr 2016 registrierten wir einen weiteren Anstieg auf 225 Fälle und einem dadurch verursachten Vermögensschaden von annähernd 1,4 Millionen Euro“, teilte ein LKA-Sprecher mit. Im laufenden Jahr habe sich die Zahl gemeldeter Fälle bisher sogar vervierfacht - auf mehr als 900. Allerdings blieben mindestens 90 Prozent dieser Fälle inzwischen im Versuchsstadium stecken. Das LKA führt das auf verstärkte Präventionsarbeit zurück - und zahlreiche Festnahmen von mutmaßlichen Tätern.

Der Falsche-Polizisten-Trick kam laut LKA bereits 2014 auf - damals mit 84 Fällen in Baden-Württemberg und einem Schaden von rund 200 000 Euro. „Aus unserer Sicht ärgert uns besonders, dass diese Betrüger den guten Ruf der Polizei und das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei schamlos missbrauchen“, sagte der LKA-Sprecher. Die Polizei rät unter anderem dazu, sich von angeblichen Polizisten an der Haustür den Dienstausweis zeigen zu lassen und am Telefon nie Details zu finanziellen Verhältnissen preiszugeben.

Von der Betrugsmasche gibt es mehrere Varianten. Bei einer werden die Betrugsopfer von Tätern als sogenannte Finanzagenten benutzt und machen sich dadurch sogar selbst strafbar. Über das Vorgehen der Täter könnte der Prozess in Tübingen weitere Erkenntnisse bringen. Die Angeklagten wollen gestehen, wie aus einer Verständigung der Verteidiger mit dem Gericht hervorging. So könne den teils hochbetagten Opfern eine Aussage vor Gericht erspart bleiben. Unter diesen Umständen drohen ihnen Strafen maximal von sechs Jahren, außerdem sollen sie sich an der Schadenswiedergutmachung finanziell beteiligen, wenn möglich. Das Landgericht hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 8. Januar erwartet.