Rund 10 000 Anleger ließen sich vom Glanz des Goldes blenden. Foto: dpa/Sven Hoppe

Von PIM-Gold Geschädigte versuchen, sich zumindest einen Teil ihrer Verluste bei ihren Anlageberatern zurückzuholen. Der juristische Vorwurf ist bandenmäßiger Betrug.

Sindelfingen - Schon die Grundlage des Geschäfts scheint denkwürdig. Das Gold „wurde zehn bis zwanzig Prozent über dem Börsenpreis“ verkauft, wie ein Anlageberater erklärt. Er sitzt im Saal 277 des Landgerichts Stuttgart, und ihm direkt gegenüber einer der Männer, denen er genau dieses Geschäft empfahl – mitsamt der Zusicherung, dass eine Wertsteigerung von rund 7,5 Prozent jährlich garantiert sei. Realistisch scheint nun eher, dass die Anleger aus der Insolvenzmasse maximal noch 50 Prozent ihres Anlagebetrags erhalten können.