Aufschrift an der Tür des Betriebsratszimmers in einem metallverarbeitenden Betrieb: An der Bezahlung freigestellter Betriebsräte scheiden sich die Geister. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Wie sollen freigestellte Betriebsräte bezahlt werden? Eine Reform der allzu puristischen Vergütung von Arbeitnehmervertretern ist überfällig, kommentiert Redakteur Harry Pretzlaff.

Stuttgart - An der Bezahlung von freigestellten Betriebsräten scheiden sich bei den Juristen die Geister. Die einen sagen, das seit fast hundert Jahren geltende eherne Prinzip, wonach die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ein unentgeltliches Ehrenamt sei und keinen Einfluss auf das Gehalt haben dürfe, habe sich in der Praxis im Großen und Ganzen bewährt. Die anderen dagegen bemängeln, dass das althergebrachte System keine Transparenz schaffe und zudem ungerecht sei.