Auch in Behördenkreisen und selbst bei Gerichtsprozessen sind Diskriminierungen keine Seltenheit. Foto: Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski

Diskriminierungen sind keine Einzel- fälle. Bei den Beratungsstellen in Stuttgart und im Land steigen die Fallzahlen massiv an. Doch was ein junger Mann in Stuttgart erlebt hat, sehen auch Fachleute nicht jeden Tag.

Stuttgart - Der junge Mann aus Stuttgart zieht bereits seit Jahren gegen diverse Mediziner zu Felde. Er wirft ihnen Behandlungsfehler vor, die seine Gesundheit ruiniert hätten. Auch ein Stuttgarter Arzt befindet sich derzeit mit ihm in einem juristischen Scharmützel. Dabei geht es eigentlich nur um eine Kleinigkeit: Der Patient verlangt die Herausgabe seiner Unterlagen. Doch im Lauf der Auseinandersetzung platzt dem Anwalt der Gegenseite offenkundig der Kragen. „Man hätte mein Ansinnen einfach kurz und knapp zurückweisen können“, sagt der junge Mann. Stattdessen erhielten er und das zuständige Stuttgarter Amtsgericht einen Schriftsatz, der es in sich hat.

In dem Schreiben heißt es: „Die Klage ist mutwillig und böswillig und lediglich der Tatsache geschuldet, dass der Kläger seine alleinige Daseinsberechtigung im Verklagen diverser Ärzte zu sehen scheint. Ein Armutszeugnis.“ Doch es kommt noch härter. Der Osteuropäer müsse „als beruflich gescheitert“ angesehen werden. Er „dürfte ferner alleinstehend und kinderlos sein“. Und als Höhepunkt: „Personen wie er sind letztlich direkt für den Aufstieg von Parteien wie der AfD verantwortlich, da sich an ihnen alle Vorurteile gegen Zuwanderer bestätigen. Er hat dem Land rein gar nichts gegeben, sondern nur und ausschließlich genommen.“

Starker Tobak. Auch für das Amtsgericht. „Es ist ungewöhnlich, dass so etwas von Anwaltsseite kommt“, sagt Sprecher Klaus Hinrichs. Allerdings bräuchten auch Richter oft ein dickes Fell, denn auch sie würden mitunter „harsch angegangen“. Weil man aber generell eine Lösung für die Parteien und keine Verzögerung wolle, lege man solche Fälle meist nicht der Staatsanwaltschaft vor. Oft seien sie auch gar nicht strafbar. „Normalerweise wird der zuständige Richter die Parteien zur Mäßigung aufrufen. Das liegt aber in seinem Ermessen“, so Hinrichs.

Fachleute sind schockiert

Der Betroffene hat sich an die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Stuttgart gewandt. „Man kann doch, zumal in einem Schreiben ans Gericht, die Daseinsberechtigung eines Menschen nicht davon abhängig machen, ob er einen Vorteil für das Land gebracht hat oder nicht“, sagt er. Und stößt bei den Fachleuten dort durchaus auf Verständnis. „Wir waren schockiert. Es ist wirklich außergewöhnlich, dass so eine Haltung in so einem offiziellen Schriftsatz zum Ausdruck kommt – und nicht am Stammtisch oder den Kommentarspalten von Social Media“, sagt Susanne Belz vom Beratungsbüro. Daher habe man Kontakt zu einer Anwältin aufgenommen, die für die Beratungsstelle solche Fragen einschätzt. „Auch sie sieht hier deutlich rassistische Äußerungen“, so Belz.

Über Arbeit können sich die Antidiskriminierungsbüros generell nicht beschweren. In Stuttgart hat Susanne Belz im Jahr 2016 als 50-Prozent-Kraft allein angefangen. Erst im vergangenen Jahr sind einige Teilzeit-Unterstützungen hinzugekommen. Die Fallzahlen dagegen verzeichnen massive Steigerungen. Gab es in den ersten Monaten lediglich zwei Beratungen, so waren es zuletzt 80 pro Jahr. „Von den Themen her haben wir in Stuttgart einen sehr großen Schwerpunkt beim Rassismus“, weiß die Expertin. Dazu kommen Themen wie Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Alter. Vertreten seien alle Orte von der Öffentlichkeit bis hin zu Behörden und – auf Platz eins – dem Arbeitsplatz.

Verdreizehnfachung der Zahlen

Diesen Trend gibt es überall im Land. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert derzeit acht lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung und betreibt seit Ende 2018 selbst eine Landesstelle als möglichen ersten Anlaufpunkt. „Die Anzahl der Beratungsfälle hat sich zwischen Beginn der Antidiskriminierungsberatung im Jahr 2015 und heute verdreizehnfacht“, sagt Sprecher Markus Jox. Sie liege pro Jahr inzwischen im mittleren dreistelligen Bereich – bei weiterhin steigender Tendenz. Auch hier stellt Rassismus das größte Problem dar. Diskriminierungen sprächen Betroffenen ihre Menschenwürde ab. „Sie verschlechtern das gesellschaftliche Klima für die gesamte Gesellschaft“, so Jox.

Der Betroffene im Stuttgarter Fall will die Sache nicht einfach so stehen lassen. „Dass das Rechtsanwaltsschreiben rassistisch und diskriminierend ist, sieht man selbst ohne juristische Beratung“, sagt er. Er fühle sich nach dem Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle bestärkt. Er wolle nun eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer einlegen und denke über eine Strafanzeige und eine Klage auf Schadenersatz nach.