Auch Daimler hat Dieselautos mit einem Thermofenster ausgestattet. Foto: dpa/Marijan Murat

Der BGH sieht deutliche Unterschiede in der umstrittenen Technik bei Mercedes und Volkswagen. Für den Stuttgarter Autobauer ist das ein klarer Vorteil. Trotzdem ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zum ersten Mal zur Thematik des sogenannten Thermofensters bei Autos von Daimler geäußert. Der VI. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln teilweise aufgehoben, das einem Autokäufer einen Schadenersatzanspruch gegen den Autobauer verwehrt hatte. Allerdings hat das höchste deutsche Zivilgericht in seinem Beschluss sehr deutlich gemacht, dass die Fallkonstellation nicht mit den Betrugsversuchen von Volkswagen vergleichbar sei.