Dem pannengeplagten Berliner Hauptstadtflughafen droht nun auch Ungemach aus Brüssel: Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland. Foto: dpa

Der neue Hauptstadtflughafen macht wieder Ärger. Grund sind die möglichen Folgen geplanter Flugrouten für die Umwelt. Brüssel vermutet, dass Deutschland diese nicht genug prüft. Die Bundesregierung muss sich nun erklären.

Brüssel - Dem pannengeplagten Berliner Hauptstadtflughafen droht nun auch Ungemach aus Brüssel: Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland. Deutschland müsse bei der Planung von Flugrouten die Folgen für Natur und Umwelt prüfen, sagte der Sprecher von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik am Donnerstag in Brüssel.

"Es geht um zwei Aspekte der deutschen Luftfahrtgesetzgebung“, erklärte der Sprecher. „Wir würden behaupten, dass man die tatsächlichen Flugrouten berücksichtigen muss, um die Umweltauswirkungen eines Flughafens zu beurteilen.“ Die Brüsseler Behörde hatte Beschwerden zum neuen Berliner Hauptstadtflughafen erhalten: Demzufolge hätten die Planer die Flugrouten im Nachhinein geändert, ohne erneut Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen. Gegen die geänderten Flugrouten waren Gegner massiv vorgegangen. Sie befürchten Lärm- und andere Umweltbelastungen.

„So wie die Dinge stehen, würden wir Deutschland sagen, dass es Teile seiner Gesetzgebung gibt, die EU-Umweltrecht nicht respektieren“, sagte der Komissionssprecher. „Wir würden von ihnen erwarten, dass sie ihre Gesetzgebung so ändern, dass sie kompatibel mit der EU-Gesetzgebung wird.“

Flughafensprecher Ralf Kunkel verwies auf das Bundesverkehrsministerium und sagte: „Auf die Fertigstellung des BER hat das keinen Einfluss.“ Es gehe um grundsätzliche Fragen der Flugroutenfestlegung.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen. Wenn sich die Bundesregierung und die EU-Kommission nicht gütlich einigen, kann die Brüsseler Behörde den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bringen. Das oberste EU-Gericht kann am Ende auch mit Zwangsgeldern Druck machen.