Eine Cannabis-Pflanze steht in einem Hinterhof – in Deutschland ist der Besitz und Konsum der Droge illegal (Symbolbild). Foto: dpa

In Berlin klagt ein Rentner vor dem Verwaltungsgericht, weil er Cannabis künftig legal konsumieren will. Er fordert, dass Cannabis als illegale Droge aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am nächsten Mittwoch (28.11./10.30 Uhr) die Klage eines Rentners, der Cannabis künftig legal konsumieren will. Der frühere Rechtsanwalt verlangt von der Bundesregierung eine Rechtsverordnung, in der Cannabis als illegale Droge aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Laut Gericht will der Anwalt auch ein Geschäft zum Verkauf von Cannabisprodukten einrichten. Seiner Ansicht nach stelle der Konsum weder für die körperliche und geistige Gesundheit noch für das soziale Zusammenleben eine erhebliche Gefahr dar. Dies bestätigten Studien. Die Bundesregierung hält die Klage laut Gericht für unzulässig - schon deshalb, weil der Mann keinen Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung habe.

Betäubungsmittelgesetz verbietet Verkauf von Drogen

In Berlin hatte sich zuletzt die SPD auf einem Landesparteitag für eine weitgehende Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Ein Modellprojekt soll bei der zuständigen Bundesbehörde beantragt werden. Derartige Versuche waren bisher wegen des grundsätzlichen Verbots von Rauschgift immer abgelehnt worden.

Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den Besitz und Verkauf von Drogen wie Cannabis. Menschen, die kleinere Mengen dabei haben, werden aber nicht bestraft. In Berlin liegt diese straffreie sogenannte Eigenbedarfsmenge bei 10 bis 15 Gramm. Regelmäßiger Konsum kann nach Ansicht von Medizinern zu Gesundheitsschäden und Abhängigkeit führen.