Ein Gericht hat angeordnet, dass die Beschilderung für Pop-Up-Radwege in Berlin entfernt werden muss. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Die Stadt Berlin muss die Beschilderung für die während der Coronakrise angelegten Pop-Up-Radwege wieder entfernen. Das hat ein Gericht am Montag angeordnet.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen sogenannte Pop-Up-Radwege in der Hauptstadt stattgegeben.

Wegen „ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ für die acht temporären Radwege verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung laut Mitteilung vom Montag, die entsprechende Beschilderung zu entfernen. Die Voraussetzung für die Einrichtung der Radwege in der Corona-Pandemie habe nicht vorgelegen.