Rechts im Bild: Die AfD-Fraktion im Bundestag. Foto: Getty Images Europe

Die Partei verlangt eine Einwilligungserklärung fürs Speichern von intimen Informationen von Berichterstattern, die Zugang zum Bundesparteitag wollen. Datenschützer prüfen den Fall.

Berlin - Die AfD lässt sich derzeit das Recht zusichern, private Daten von Journalisten zu sammeln, die über den Bundesparteitag im Dezember berichten wollen. Nach Recherchen unserer Zeitung prüft die Berliner Datenschutzbeauftragte als zuständige Kontrollbehörde jetzt den Fall. Der Deutsche Journalistenverband kritisierte das Vorgehen der AfD scharf.

Im konkreten Fall geht es um ein Onlineformular, das jeder Journalist ausfüllen muss, um vom Parteitag berichten zu können. Die AfD verlangt darin eine generelle, nicht explizit auf den Anlass bezogene Einverständniserklärung, um Personendaten „für die Zwecke der Partei“ zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Obwohl Journalisten zunächst wie üblich nur Namen, Medium und Presseausweisnummer angeben müssen, möchte die Partei auch das generelle Einverständnis, sogenannte „besondere Daten“ zu erheben und zu speichern. Darunter fallen laut Bundesdatenschutzgesetz „Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben“. Die Partei bezieht sich explizit auf den entsprechenden Paragrafen im Gesetz. Nur wer den Haken bei der Einverständniserklärung setzt, kann die Akkreditierung absenden, um als Berichterstatter Zugang zu erlangen. Weder die Pressestelle noch Parteichef Jörg Meuthen antworteten seit Donnerstagnachmittag auf die Anfrage, was die AfD mit diesem Einverständnis bezweckt.

Journalistenverband kritisiert AfD scharf

Die Datenschutzbeauftragte prüft den Fall, wie ihre Sprecherin dieser Zeitung erklärte. Wenn die Partei neben den im Formular erfragten Daten weitere persönliche Informationen über Journalisten erheben wolle, sei es auf jeden Fall unzulässig, den Zugang zum Parteitag an die Einwilligung zu koppeln, so die Sprecherin. Auch der verwendete Text wäre nicht konkret genug. Die Behörde geht derzeit aber zugunsten der AfD davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt. Der verwendete Passus ist bei manchen Anträgen auf Parteimitgliedschaft üblich, weil Informationen über die politische Meinung von Antragsstellern verarbeitet werden. Bei Akkreditierungen ist er unüblich. Die Behörde will der Partei vorschlagen, den Passus zu ändern.Der Deutsche Journalistenverband rügte die AfD und mahnte, das Formular umgehend zu überarbeiten. „Das ist eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten“, sagte DJV-Sprecher Hendrik Zörner. Welche politische Meinung ein Journalist habe, spiele bei der Zulassung zur Berichterstattung keine Rolle und sei Privatsache. „Wir fordern die AfD auf, die Verpflichtung zum Einverständnis umgehend zu entfernen.“