„Wir sind irritiert und betroffen“, sagt Rainer Hinzen von der Diakonie Stetten. Foto: Gottfried Stoppel

Statt pauschalen Hilfen sollen Menschen mit Behinderungen künftig das Recht auf mehr Selbstbestimmung und individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung bekommen. Doch bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes holpert es gewaltig. Die Diakonie Stetten protestiert.

Kernen/Stuttgart - Das Ziel ist bei allen Beteiligten unstrittig, ja sogar gewünscht: Statt pauschalen Hilfen sollen Menschen mit Behinderungen künftig das Recht auf mehr Selbstbestimmung und individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung bekommen. Doch bei der Umsetzung der Reform des Bundesteilhabegesetzes, die zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten soll, holpert es kurz vor dem Start gewaltig. „Es ist ein Drama. Wir und auch die betroffenen Menschen hängen völlig in der Luft“, sagt Rainer Hinzen, der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Stetten, einer der landesweit größten Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Handicap.

Übergangsregelung ist wackelig

Die Verhandlungen über einen Rahmenvertrag seien ausgesetzt, Land und Landkreise stritten um die Finanzierung. „Wir sind irritiert und betroffen“, sagt Hinzen. Um kein völliges Chaos herbeizuführen, sei eine Übergangsfrist vereinbart worden, die allerdings rechtlich wackelig sei, nur den Status quo abdecke und einen noch größeren Verwaltungsaufwand beschere, als jener, der ohnehin zu erwarten sei. Am kommenden Mittwoch will sich die Diakonie Stetten deshalb in eine Demonstration der Liga der freien Wohlfahrtspflege vor dem Landtag in Stuttgart einreihen, wo auf die Probleme aufmerksam gemacht werden soll.

Dabei ist die Einrichtung mit Sitz im Remstal und Klienten in der ganzen Bundesrepublik deutlich weiter als andere sogenannte Leistungserbringer. Der Rems-Murr-Kreis ist eine von wenigen Modellregionen, in der das neue System in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Diakonie Stetten vorab schon seit einiger Zeit in der Theorie getestet wird. Man sei sehr gut gestartet, sagt die stellvertretende Projektleiterin bei der Diakonie Stetten, Julia Preisendanz. So seien unter anderem Mietverhältnisse neu berechnet, Abläufe getestet und nicht zuletzt Klienten über die neuen Bedingungen aufgeklärt worden.

Was darf wie und wo abgerechnet werden?

Doch entscheidende Voraussetzungen für den Systemwechsel seien noch nicht geklärt: Was darf wie und bei wem abgerechnet werden? Welche Leistungen sind gesetzt, welche müsste der Leistungsempfänger aus eigener Tasche bezahlen?

Auch auf jene Leistungsempfänger – Menschen mit Handicap, ihre Angehörigen oder Betreuer – kommt eine fundamentale Änderung zu. Sie müssen – ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherungen – in Vorleistung gehen, die Rechnungen begleichen, die von Leistungserbringern wie der Diakonie Stetten zunächst an sie gerichtet werden, und das Geld dann vom Sozialamt oder der Eingliederungshilfe im Landratsamt zurück holen. „Viele werden damit überfordert sein“, sagt Klaus-Dieter Holloh, Angehörigenvertreter und selbst Vater einer erwachsenen Tochter mit Behinderung.

Bevor dieser Systemwechsel aber überhaupt vonstatten gehen kann, müssten die Rahmenbedingungen dringend geklärt werden, betont Rainer Hinzen. Darauf will er am Mittwoch vor dem Landtag aufmerksam machen.

Das Bundesteilhabegesetz

Reform
Das Bundesteilhabegesetz wird bis 2023 in vier Reformstufen umgesetzt und kommt einem Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe gleich. Statt Pauschalbeträge für „Fürsorge“ zu erhalten, soll jeder einzelne Mensch individuell gefördert werden. Leistungen für Existenzsicherung (etwa Wohnen oder Essen) werden getrennt von Leistungen, die Teilhabe ermöglichen (Mobilität, Assistenzbedarf oder Bildung). Die dritte Stufe des Gesetzes tritt zum 1. Januar in Kraft.

Streit
Die Landkreise und Städte, die als Träger die Änderungen stemmen müssen, fühlen sich vom Land finanziell im Stich gelassen. Laut Einschätzung des Städte- und Landkreistags müssen bis zum Jahr 2022 Mehrausgaben von rund 150 Millionen ausgeglichen werden. Das Land habe für 2020 und 2021 aber nur 26 Millionen Euro zugesagt, darüber hinaus zwar eine Rücklage von 80 Millionen Euro gebildet – aber nicht geklärt, wie diese verwendet werden soll.