Das Beherbergungsverbot verbietet Menschen aus Corona-Risikogebieten die Übernachtung. Foto: dpa/Oliver Berg

Zur Eindämmung des Coronavirus dürfen Menschen aus Corona-Hotspots nicht mehr in Baden-Württemberg in Hotels übernachten. Das trifft nun auch auf Münchner und Würzburger zu.

München - Wer aus München, Würzburg oder einem anderen Corona-Hotspot nach Baden-Württemberg kommt, muss mit deutlichen Einschränkungen bei Übernachtungen rechnen. Auf der Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt zu den Regelungen im Südwesten:

 „Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde.“

Ausnahmen sind möglich, wenn negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden können, die nicht älter als 48 Stunden sind. Ähnliches gilt auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern.

Zuletzt lag die Inzidenz für München nach Auskunft des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 55,93 (Stand Montag, 23.59 Uhr), in Würzburg bei 60,99.