Etwa 80 Fälle von Behandlungsfehlern landen im Jahr vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Foto: dpa

In etwa 80 Verfahren im Jahr wird vor Gericht darüber entscheiden, ob ein schuldhafter Behandlungsfehler vorliegt. Die Beweislast liegt dabei beim Patienten. „Ärzten ist nur schwer etwas nachzuweisen“, sagt Richter Martin Horst.

Stuttgart - Der Richter am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und Experte für Arzthaftungsrecht, Martin Horst, erwartet vom neuen Patientenrechtegesetz keine wesentlichen Verbesserungen für Patienten, die vor Gericht Schadenersatzansprüche beziehungsweise Schmerzensgeld gegen Ärzte durchsetzen wollen. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber 2013 erstmals die Rechte von Patienten, die sich aus einer Vielzahl von Urteilen ergeben, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst habe. Es bleibe aber dabei, dass „Ärzten nur schwer etwas nachzuweisen ist“, sagte Horst unserer Zeitung.

In etwa 80 Verfahren im Jahr muss der 1. Zivilsenat des OLG Stuttgart, dem Horst angehört, als Berufungsinstanz darüber entscheiden, ob ein schuldhafter Behandlungsfehler vorliegt. Die Beweislast liege dabei regelmäßig beim Patienten. „Er muss nicht nur nachweisen, dass ein schuldhafter Behandlungsfehler vorliegt, sondern er muss auch zeigen, dass dieser Fehler ursächlich ist für die erlittene körperliche Beeinträchtigung“, erklärte Horst. Erst bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers komme es zur Umkehr der Beweislast. Dann müsse der Arzt nachweisen, dass der Schaden nicht auf seinen Fehler zurückzuführen ist.

Die Verfahren wegen Arzthaftung würden immer komplexer, sagte Stefan Schüler, ebenfalls Richter und Sprecher des OLG Stuttgart. Häufig lägen dem Gericht mehrere Gutachten der Streitparteien vor, ohne dass die Schuldfrage eindeutig zu klären sei. Dahinter stecke ein grundsätzliches Dilemma: Wer sich in Behandlung begebe, der könne auch dann einen Schaden davontragen, wenn die Ärzte unter den gegebenen Bedingungen alles richtig gemacht haben. Früher hätten die Menschen das als schicksalhaft akzeptiert. Das sei heute nicht mehr so.