Als Beachvolleyball-Team getrennt, im Rechtsstreit gegen den Verband vereint: Kim Behrens (li.) und Cinja Tillmann. Foto: dpa/Frank Molter

Der Deutsche Volleyball-Verband legt nach der Niederlage im Prozess gegen die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann Berufung ein. Deren Anwalt sieht die neueste Entwicklung gelassen.

Frankfurt/Stuttgart - Nach Platz zwei bei der EM haben sich ihre Wege getrennt: Die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann sind in der nächsten Saison kein Duo mehr, kämpfen aber trotzdem weiter Seite an Seite – vor Gericht. Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV), der von Behrens/Tillmann wegen seiner fragwürdigen Nominierungskriterien verklagt worden war und den Rechtsstreit in erster Instanz verloren hatte, legt Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein. „Wir halten das Urteil nicht nur für handwerklich schlecht, sondern auch für falsch“, sagt Michael Lehner, der Anwalt des DVV, dessen Präsidium sich mehrheitlich dafür aussprach, die Niederlage nicht zu akzeptieren.

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Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hatte sich im Oktober auf die Seite der Athletinnen geschlagen. Behrens, beurlaubte Kommissarin der Polizei Stuttgart, und Tillmann waren juristisch gegen den DVV vorgegangen, weil er sie für sieben lukrative Turniere nicht gemeldet und stattdessen seinen Nationalteams Borger/Sude, Kozuch/Ludwig, Ittlinger/Laboureur und Bieneck/Schneider Startplätze garantiert hatte – obwohl Behrens/Tillmann in der Weltrangliste immer mal wieder besser platziert waren. Trotzdem sprach der Verband den beiden gelernten Abwehrspielerinnen die Perspektive ab. Im Urteil hieß es, der DVV habe sie „ohne sachlich gerechtfertigten Grund anders behandelt als die Nationalteams“. Er sei aufgrund seiner Monopolstellung verpflichtet, „jeden für Wettkämpfe zu normieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt.“ Das Gericht sprach Behrens/Tillmann für entgangene Einnahmen bei den Turnieren, von denen sie ausgeschlossen worden waren, Schadenersatz in Höhe von 14 300 Euro zu.

Anwalt Lambertz versteht den Verband nicht

Auf dieses Geld müssen die Athletinnen nun weiter warten. Michael Lehner begründet die Berufung damit, dass bei der Urteilsfindung viele Punkte nicht berücksichtigt worden sein – zum Beispiel, dass sich der DVV sehr wohl intensive Gedanken über die Nominierung gemacht und sich ganz bewusst dafür entschieden habe, seinen vier Nationalteams mit Blick auf die Olympischen Spiele in Tokio Zeit und Ruhe zur Entwicklung zu geben. Zudem habe die Weltranglistenposition bei einem Team, das sich gerade erst neu gebildet habe und bei dem die Punkte, die beide Spielerinnen mitgebracht hätten, einfach nur addiert würden, keine Aussagekraft über die tatsächliche Leistungsstärke.

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Es sind Argumente, die Paul Lambertz nicht ins Schwitzen bringen. „Mir erschließt sich nicht, warum der DVV erst seine Nationalteams protegiert und dann dafür auch noch Recht bekommen will“, sagt der Anwalt der Vize-Europameisterinnen Behrens/Tillmann, „wir sehen diese Berufung extrem gelassen. Dann gewinnen wir am Ende eben 2:0.“