Ein Mitglied der türkischnationalen Straßenbande Osmanen Germania muss in Haft. Foto: Weingand / STZN

Das Stuttgarter Landgericht hat in einem der zahlreichen Prozesse um einen türkisch-kurdischen Bandenkrieg ein weiteres Urteil verhängt. Ein 25-Jähriger muss hinter Gitter.

Stuttgart - Anfangs bestritt er überhaupt zugestochen zu haben. Er habe sich doch nur gewehrt, und Mitglied der türkischnationalen Straßenbande Osmanen Germania sei er auch nicht. Es sollte nur bedingt nutzen: Am Mittwoch ist ein 25-Jähriger zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer 1 a des Stuttgarter Landgerichts befand ihn für schuldig, im April 2016 zusammen mit zwei Komplizen ein Mitglied einer kurdischgeprägten Straßengang in Stammheim schwer verletzt zu haben.

Mit viereinhalb Jahren bekam der 25-Jährige ein etwas höheres Strafmaß, das ein weiterer Beteiligter der Bluttat bereits im Juni kassiert hatte – mit vier Jahren Haft. Ein bisschen Rabatt gab es dennoch: Der Angeklagte wurde am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als versuchtes Tötungsdelikt gewertet und sechs Jahre Haft gefordert.

Der Racheakt folgte Stunden später

Ein 27-Jähriger, der einer kurdischen rockerähnlichen Straßengang angehören soll, die ihre Namen von Red Legion über Stuttgarter Kurden in Bahoz („Sturm“) änderte, war am 20. April 2o16 in der Freihofstraße in Stammheim angegriffen worden. Ein Trio hatte ihn laut Anklage mit Schlagstock, Baseballballschläger, Gaspistole und Messer traktiert. Der Mann musste schwer verletzt ins Krankenhaus.

Der Zwischenfall hatte bereits wenige Stunden später zu einer Racheaktion in Ludwigsburg geführt. Dort gerieten zwei Männer, die der verfeindeten Gruppierung Osmanen Germania zugerechnet werden, ins Visier von etwa 20 Anhängern der kurdischen Bande. Die Männer wurden mit Schlägern und Messern angegriffen und ebenfalls schwer verletzt.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen bei Prozessen

Auch diese Aktion brachte hohe Haftstrafen. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte drei Männer zu Gefängnisstrafen bis zu vier Jahren, eine Frau kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Prozesse waren stets ein Alarmfall. Um Auseinandersetzungen zu verhindern, sicherten größere Polizeieinheiten das Gerichtsviertel. Prozessbeobachter wurden ähnlich wie am Flughafen in Sicherheitsschleusen durchsucht. Dabei kam es immer wieder zu brenzligen Situationen.