Die Deko sollte sturmsicher sein. Foto: Kmikhidov / shutterstock.com

Darf man den Balkon zur Weihnachtszeit nach Lust und Laune dekorieren? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Ärger zu vermeiden.

Weihnachtsdeko auf dem Balkon

Generell dürfen Sie den Balkon in der Weihnachtszeit natürlich schmücken. Dies gehört laut Deutschem Mieterbund zum üblichen Gebrauch einer Wohnung – sofern die Deko das Erscheinungsbild des Hauses nicht zur sehr beeinträchtigt Dennoch gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten sollten, um Stress mit den Nachbarn zu vermeiden.

Zunächst einmal müssen Sie sicherstellen, dass die Weihnachtsdeko sturmsicher angebracht ist. Denn sonst könnte sie bei einem Unwetter zur Gefahrenquelle werden. Dies gilt nicht nur für schwere Nikoläuse, die die Brüstung hochklettern, sondern auch für Lichterketten und Co. Aber Achtung: Wer in einer Mietwohnung eine Bohrung am Balkon oder der Fassade vornehmen will, muss den Vermieter vorher fragen.

Apropos Fassade: Wer nicht nur den Balkon, sondern auch die Außenfassade eines Mehrfamilienhauses weihnachtlich dekorieren will, sollte nach Auffassung des Mieterbundes seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Schließlich wird die Fassade, anders als der Balkon, nicht mitvermietet.

Beachten Sie beim Dekorieren auch die Nachtruhe. Nach 22 Uhr sollten Sie leuchtende und blinkende Dekoelemente abschalten, wie der Mieterbund informiert. Dies gilt jedoch nicht nur für den Balkon, auch störende Lichtelemente an Fenstern oder Türen sollten nachts ausgeschaltet werden. Andernfalls droht Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter. Hier empfiehlt es sich, mit Zeitschaltuhren zu arbeiten. So vergessen Sie das Abschalten der Lichter nicht.

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