Einen Termin für Verfahren um den Vergewaltigungsvorwurf am Badischen Staatstheater gebe es noch nicht, so eine Sprecherin des Amtsgerichts. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Das Amtsgericht hatte ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Theaters zunächst mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde dagegen eingereicht - mit Erfolg.

Karlsruhe - Das Amtsgericht Karlsruhe wird nun doch über den Vergewaltigungsvorwurf am Badischen Staatstheater entscheiden. Nach einem Beschluss des Landgerichts wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit kann das Hauptverfahren eröffnet werden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Mittwoch. Zuerst hatten die „Badischen Neusten Nachrichten“.

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Das Amtsgericht hatte ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Theaters, der nicht zur Führungsebene des Hauses gehört, zunächst mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde vor dem Landgericht eingelegt - mit Erfolg. Terminiert ist das Verfahren noch nicht, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts sagte.