Polizeibeamte werden im Dienst und auch außerhalb immer wieder Opfer tätlicher Angriffe. (Symbolbild) Foto: dpa

Polizisten aus Baden-Württemberg sollen nicht mehr auf ihrem Schmerzensgeldanspruch sitzen bleiben. Das Land will künftig einspringen, wenn die Täter nicht selbst zahlen können.

Stuttgart - Wenn Polizisten Opfer einer Gewalttat werden, sollen sie Schmerzensgeld erhalten - auch wenn der Täter es nicht selbst zahlen kann. In dem Fall will künftig das Land einspringen, wie die grün-schwarze Landesregierung am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung beschloss. „Unsere Polizistinnen und Polizisten halten oft genug für unsere Sicherheit den Kopf hin. Deshalb bringen wir in Sachen Schmerzensgeld die bundesweit polizeifreundlichste Lösung auf den Weg“, twitterte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dazu.

Regelung soll auch außerhalb der Dienstzeit greifen

Mit der Maßnahme solle dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Beamte im Dienst und auch außerhalb immer wieder Opfer tätlicher Angriffe würden, hieß es in der Kabinettsvorlage, über die zunächst die zunächst „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Dienstag) berichtet hatten.

Die Regelung soll auch bei Angriffen außerhalb des Dienstes greifen - allerdings nur, wenn der Angriff aufgrund der Arbeit des Beamten geschah. Nach früheren Angaben des Justizministeriums soll die Regelung auch für Bedienstete in Haftanstalten gelten.