Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) Foto: dpa

Baden-Württemberg macht es Ausländern einfacher, sich einbürgern zu lassen. Wer beispielsweise eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland vorweisen kann, für den entfällt der Sprachtest.

Stuttgart - Baden-Württemberg macht es nun vielen Ausländern einfacher, sich einbürgern zu lassen. Eine neue Verwaltungsvorschrift erlaube es zum Beispiel, auf einen Sprachtest zu verzichten, wenn ein Bewerber eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland absolviert habe, wie das Integrationsministerium in Stuttgart am Freitag mitteilte.

In einem solchen Fall kann die Behörde auch die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf sechs Jahre verkürzen. „Ziel ist ein liberales und modernes Einbürgerungsrecht, das insbesondere Hochqualifizierte stärker an das Land bindet“, sagte Ministerin Bilkay Öney (SPD) laut Mitteilung.

"Wartezeiten verkürzt"

Von Menschen im Alter von 60 Jahren aufwärts, die seit mindestens zwölf Jahren in Deutschland leben, sollen die Einbürgerungsbehörden weder einen Nachweis schriftlicher Sprachkenntnisse verlangen, noch einen Einbürgerungstest. „Soweit es der bundesrechtliche Rahmen zulässt, haben wir mit dieser Verwaltungsvorschrift weitere Einbürgerungshemmnisse abgebaut und Wartezeiten verkürzt“, sagte Öney über die neuen Regeln, die seit Anfang August gelten.

Ein weiterer Punkt: Ausländische Minderjährige, die Anspruch auf Einbürgerung haben, dürfen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und die ihres Heimatlandes vorübergehend behalten. Dies betrifft den Angaben nach Minderjährige, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates erst ab einem bestimmten Alter aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden können. Kinder von Flüchtlingen sowie ihre Eltern sollen unter Hinnahme von sogenannter Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, auch wenn sie selbst keinen Flüchtlingsstatus haben.