Nachts dürfen keine Autos auf den Hof in der Eisenbahnstraße geschleppt werden. Ob das Unternehmen dort arbeiten darf, muss ein Gericht entscheiden. Foto: seb

Ein Abschleppunternehmen aus der Eisenbahnstraße in Cannstatt hat in den vergangenen Jahren die Nachbarschaft auf Trab gehalten. Nun muss ein Gericht klären, ob das Unternehmen weiter in seinem Hof arbeiten darf.

Bad Cannstatt - Ein Abschleppunternehmen aus der Eisenbahnstraße hat in den vergangenen Jahren die Nachbarschaft auf Trab gehalten. Rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, wurden Fahrzeuge auf den Hof gebracht. Beim Rangieren kam es zu Verkehrsbehinderungen, außerdem verursachten die Arbeiten Lärm. Die massiven Beschwerden der Anwohner haben Wirkung gezeigt. Besser gesagt ein daraus resultierendes Lärmgutachten, das ihnen recht gibt. Im vergangenen Sommer hat das Baurechtsamt daraufhin eine neue Baugenehmigung mit Teilabweisung beschlossen. Sie besagt, dass der Hof an Werktagen nur noch von 6 bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell nicht mehr genutzt werden darf.

Obwohl solche Anordnungen immer mit Sofortvollzug gelten, hielt sich das Unternehmen nicht an die Vorgaben des Baurechtsamts, daher habe man im vergangenen November nachgelegt, sagt Bodo Köhl, Abteilungsleiter des Bereichs Neckars. Ohne, dass ein Lärmgutachten für den Tagesbetrieb vorgelegen hat, wurde dieser auch noch untersagt.

Schon 1955 wurden ähnliche Regelungen festgelegt

Dieses Mal blieb die Maßnahme jedoch nicht ohne Reaktion: Zum einen nutzt das Abschleppunternehmen den Hof derzeit nicht mehr, zum anderen hat es bereits Ende 2018 juristische Schritte eingeleitet. Köhl sieht darin dennoch einen „Teilerfolg“, schließlich würden derzeit wohl keine Fahrzeuge mehr angeliefert. Ob das Verwaltungsgericht Stuttgart die Anordnung kippt und den Tagbetrieb dauerhaft wieder zulässt, müsse man abwarten. „Ich kann nicht viel dazu sagen, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt“, sagt Köhl. Ein Knackpunkt könnte das fehlende Lärmgutachten darstellen, schließlich basieren die Annahmen des Baurechtsamts für den Tagbetrieb ausschließlich auf Vermutungen. „Dafür haben wir auch schon eine Rüge bekommen.“ Dass die Richter auch an der im Sommer 2018 neu erstellten Baugenehmigung rütteln, die nachts und an Sonn- und Feiertagen die Nutzung des Hofes untersagt, kann sich der Leiter des Bereichs Neckar nicht vorstellen. „Sie ist vollständig rechtswirksam.“

Zumal das Abschleppunternehmen gegen sie keinen Widerspruch eingelegt hat. Wirklich kurios an dem Rechtsstreit ist, dass der Betrieb in der Eisenbahnstraße bis vergangenes Jahr die Fläche streng genommen ohne Erlaubnis genutzt hat. Denn im Jahr 1955 ist auf dem Grundstück, das in einem Mischgebiet liegt, zwar eine Autowerkstatt genehmigt worden. Schon damals wurde festgelegt, dass die Arbeiten an den Fahrzeugen ausschließlich in geschlossenen Räumen – also nicht auf dem Hof – und nur zwischen 7 und 21 Uhr durchgeführt werden dürfen. Die Nachtruhe sei zu respektieren.

Um auf der sicheren Seite zu sein, hat der Vermieter der Werkstatt im März 2018 ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben und zugleich die nachträgliche Änderung des Baurechts bei der Stadt beantragt. Ein Gutachter eines zugelassenen Fachunternehmens überprüfte anschließend die Belastung der Anwohner und gab ihnen Recht. Er kam zu dem Schluss, dass ein 24-Stunden-Betrieb nicht genehmigt werden kann.