Wer auf einer öffentlichen Straße grillt, muss vorher eine Genehmigung einholen (Symbolbild). Foto: dpa

Sieben junge Leute haben sich im Rems-Murr-Kreis zum Grillen in einem Kreisverkehr getroffen. Warum die Polizei ihnen einen Grillplatzverweis erteilt hat – und wie die Aktion gelungen wäre, erklärt unsere Glosse.

Backnang - Was die jungen Leute, die sich am Montagabend in Backnang (Rems-Murr-Kreis) zum Grillen getroffen haben, auf ihrem Rost brutzeln ließen, ist nicht bekannt. Wohl aber, dass jemandem der Ort der Barbecue-Party – ein Kreisverkehr in der Weissacher Straße – nicht schmeckte und er oder sie die Polizei rief. Die rückte an und fand sieben Grillfans vor, die es sich mit Bierbänken auf dem Kreisel gemütlich gemacht hatten. Den Beamten war das zu bunt, sie erteilten den jungen Leuten einen (Grill-)Platzverweis.

Darum ist das Grillen im Kreisverkehr illegal:

Auf Nachfrage erklärt ein Polizeisprecher, Kreisel gehörten wie zum Beispiel Verkehrsinseln zur Straßeneinrichtung. „Und eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.“ Wer also keine Lizenz zum Grillen hat, muss das Würstchen wieder einpacken.

Anders hätte die Situation wohl ausgesehen, wenn die Grillparty als Demonstration angemeldet worden wäre. Aber wer weiß – vielleicht kommt das ja noch. Ein paar Schilder aufgestellt mit Slogans wie „Freies Grillen für freie Bürger“, „Gebt uns Flächen zum legalen Brutzeln“ oder „Halloumi for future“ und das ein oder andere Steak für anrückende Beamte – und schon wird aus der Ordnungswidrigkeit politisches Engagement.