Ein Messgerät dieses Typs hat einen Autofahrer in Weissach erwischt – und eine zentrale Rolle im Gerichtsverfahren gespielt. Foto: Leivtec

Es geht um ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens – doch für einen Anwalt aus dem Rems-Murr-Kreis ist es eine Grundsatzfrage, die ihn vor dem Amtsgericht Backnang sogar aus der Menschenrechtskonvention zitieren lässt.

Backnang - Die Beschreibung des Leivtec XV3 liest sich wie der Albtraum eines jeden Rasers. Alle zehn Millisekunden sendet das Gerät ein Infrarotsignal aus. Je nachdem, wie schnell das gemessene Auto fährt, misst das XV3 rund 30 bis 3000 Mal die Entfernung und berechnet daraus die Geschwindigkeit. Der Hersteller brüstet sich, es handele sich um das „beweissicherste Gerät Deutschlands“. Etwa 450 davon stehen deutschlandweit im Dienste von Polizei und Stadtverwaltungen, um die Geschwindigkeit auf den Straßen zu überwachen und für die ein oder andere Zusatzeinnahme zu sorgen.

Der Anwalt fährt vor dem Amtsgericht Backnang schweres Geschütz auf

So geschehen auch im September 2017: Ein Audi wurde in Spiegelberg mit Tempo 91 gemessen – nach Toleranzabzug. Erlaubt sind an dieser Stelle 70 Stundenkilometer. Der Fahrer, ein 53 Jahre alter Außendienstmitarbeiter, sollte knapp 100 Euro an Bußgeld nebst Gebühren bezahlen. Eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Doch er legte Widerspruch ein, unterstützt vom Weissacher Anwalt Gunnar Stuhlmann. Dieser hatte vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht Backnang eine Anzeige in der Lokalzeitung geschaltet und darin verkündet: „Die Stadt Backnang nutzt ein zweifelhaftes Messsystem.“

Für Stuhlmann ging es ums Prinzip: „Wenn sich der Staat die Mühe macht, so etwas zu ahnden, darf sich der Bürger auch entsprechend verteidigen“, sagte er. Vor dem Amtsgericht fuhr er schweres Geschütz auf und erinnerte den Mitarbeiter des Landratsamts, der seinen Mandanten damals mit dem Messgerät erwischt hatte, daran, dass er auch vereidigt werden könne. „Bei einer Falschaussage werden Sie wie ein Totschläger bestraft“, so Stuhlmann.

Der Autofahrer muss zahlen – auch die Kosten des Verfahrens

Der springende Punkt ist für ihn: Seit einem Software-Update geben die Geräte nicht mehr die Daten für jeden der Messpunkte aus, sondern nur noch diejenigen zu Beginn und Ende der Messung. „Dadurch kann eine Überprüfung der Messergebnisse nicht mehr durchgeführt werden“, sagte Stuhlmann. Für ihn machte dies den Fall zur Grundsatzfrage.

Er zog deswegen sogar die Menschenrechtskonvention heran. „Das ist kein faires Verfahren“, sagte Stuhlmann. In jedem Mordprozess bekämen Verteidiger bergeweise Akten zur Verfügung gestellt, um ihre Arbeit tun zu können, „die Akteneinsicht ist das Königsrecht des Verteidigers“. Und ebendiese fehle, wegen der nicht vorhandenen Rohdaten.

Der unabhängige Sachverständige stufte die Messung dagegen als plausibel ein. Er maß anhand der Größenverhältnisse und der Messrahmen auf den Fotos aus dem XV3 nach. Dieses Verfahren nennt sich Photogrammetrie – und bestätigte die Messung weitgehend. Auch die Richterin folgte den Argumenten von Stuhlmann am Ende nicht: Sein Mandant muss die Geldbuße zahlen, die Verfahrenskosten obendrein.

Das sagt die Firma Leivtec zu dem Fall:

Beim Hersteller des Gerätes ist der Fall bekannt. Jedoch: „Auch wenn das Gerät die Rohdaten ausgeben würde, könnte man daran nur nachweisen, ob unser Rechner dividieren kann“, betont einer der Geschäftsführer der Firma aus Mittelhessen im Gespräch mit unserer Zeitung.

Ein Einspruch gegen einen Strafzettel mag verlockend sein, er ist jedoch recht selten: Im Jahr 2017 wurde gegen 320 der rund 3000 Geschwindigkeits-Bußgelder des Landratsamtes im Rems-Murr-Kreis Einspruch eingelegt. In nur gut 40 der Fälle erging überhaupt eine Entscheidung eines Gerichts, in den restlichen wurde der Einspruch zurückgezogen oder das Verfahren eingestellt. Eine Statistik, wie viele Einsprüche schlussendlich durchkommen, gibt es nicht. „In der Regel wird zu unseren Gunsten entschieden“, so eine Sprecherin des Landratsamtes.