In den Vorschriften heißt es unter anderem, dass der Fahrer jederzeit das Steuer übernehmen können muss. (Symbolbild) Foto: dpa/Christoph Soeder

Wann genau die Regeln für automatisierte Spurhaltesysteme in der EU in Kraft treten, ist noch offen. In Japan sollen sie schon im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Genf - Mehr als 50 Länder haben sich auf Regelungen zum autonomen Fahren geeinigt. 2021 sollen Vorschriften für automatisierte Spurhaltesysteme in Kraft treten, erklärten die Vereinten Nationen in Genf am Donnerstag. „Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Verbreitung autonomer Fahrzeuge und einer sichereren, nachhaltigeren Mobilität für alle“, so die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

Autonomes Fahren nur bis 60 Kilometer pro Stunde

Laut Vorschrift kann das sogenannte Automated Lane Keeping System (ALKS) nur auf Straßen aktiviert werden, auf denen Fußgänger und Fahrradfahrer verboten und die entgegengesetzten Fahrbahnen physisch getrennt sind. Darüber hinaus sei das System nur bis 60 Kilometer pro Stunde nutzbar. Außerdem müsse für das Aktivieren des ALKS die Präsenz des Fahrers kontrolliert werden und sichergestellt sein, dass er das Steuer übernehmen könne. 

53 Länder einigten sich auf die neuen Regelungen, darunter Japan, Südkorea und die EU-Staaten. Den Entwurf legten Deutschland und Japan vor. In Japan sollen die Regeln 2021 umgesetzt werden - die EU-Kommission erklärte, in der EU sollten die Vorschriften später in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt wurde offen gelassen.