Mach’s gut, mein Freund: Viele Autobesitzer haben eine emotionale Bindung an ihr Fahrzeug und trennen sich nur ungern. Doch manchmal muss es sein. Foto: kravik93 - Adobe Stock

Das eigene Auto zu verkaufen ist für manchen eine emotionale Angelegenheit. Wir geben fünf Tipps, wie Sie einen guten Preis erzielen und rechtliche Fallstricken umgehen.

Stuttgart - Irgendwann ist die Zeit gekommen: Ein Neuer soll her, der Alte muss weg – und zwar zu einem möglichst vorteilhaften Preis. Jedes Jahr wechseln in Deutschland rund sieben Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer, während nur etwa 3,5 Millionen Neuwagen abgesetzt werden. Doch wenn Halter und Fahrzeug sich trennen, ist ein kühler Kopf gefragt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden. Wir erklären, wie es geht:

1. Das Auto aufpolieren

Dreckspritzer auf dem Lack kommen ebenso wenig gut an wie staubige Armaturen, vollgekrümelte Sitze oder zerschlissene Fußmatten – potenzielle Käufer könnten denken, das Auto sei vernachlässigt worden. Zuallererst sollte das Auto also in die Waschanlage und dann innen gründlich gereinigt werden. Eine professionelle Fahrzeugaufbereitung kann den Verkaufswert deutlich steigern. Ein solcher Service wird von Autohäusern und größeren Werkstätten angeboten, die dann auch gleich kleinere Kratzer im Lack wegpolieren können. Zum guten Gesamteindruck trägt außerdem bei, wenn Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand stimmen, der Wischwassertank gefüllt ist und die Beleuchtung einwandfrei funktioniert. All das nimmt dem Interessenten Argumente, den Preis zu drücken. Wenn die Hauptuntersuchung (HU) bald fällig ist, sollte man diese vorziehen. Denn laut ADAC-Angaben kann eine frische HU den Verkaufspreis um bis zu 2000 Euro heben. Und bei der Gelegenheit kann man sich den Gesamtzustand des Fahrzeugs von Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra bescheinigen lassen – die Kosten hierfür liegen bei rund 30 Euro.

2. Den Wert ermitteln

Einen angemessenen Preis für sein Fahrzeug aufzurufen ist wichtig: Bietet man es zu teuer an, finden sich keine Interessenten, wird es zu billig angepriesen, verschenkt man Geld. Eine Orientierung darüber, was der Wagen wert ist, bietet eine Internetrecherche auf großen Verkaufsportalen wie Mobile.de, Abracar.de oder Autoscout24.de. Dort kann man nach Alter, Ausstattung, Laufleistung und Motorisierung vergleichbaren Fahrzeugen suchen. Wichtig zu wissen dabei ist jedoch, dass die auf den Portalen aufgerufenen Preise meist nur als Verhandlungsbasis dienen – die letztlich erzielten Summen liegen oft niedriger. Marktbeobachter wie die Deutsche Automobil Treuhand oder Schwacke bieten Fahrzeugbewertungen online an, die teils Sonderausstattungen berücksichtigen. Der individuelle Zustand des Fahrzeugs fließt hier nicht in die Bewertung mit ein. Dieser kann in einem individuellen Wertgutachten ermittelt werden, das Autohäuser und größere Werkstätten anbieten.

3. Das Fahrzeug inserieren

Steht ohnehin ein Neuwagenkauf an, kann man das alte Auto in Zahlung geben und als Teil des Deals an den Autohändler abgeben. Bei einer solchen Inzahlungnahme erzielt man meistens einen guten Preis. Keine gute Idee ist es dagegen, zum nächstbesten Gebrauchtwagenhändler zu fahren. Dort wird man das Auto zwar schnell los, das beste Angebot wird man dort aber naturgemäß nicht bekommen, schließlich will der Händler mit dem Weiterverkauf auch verdienen. Mehr Geld wird man bei einem Verkauf von privat an privat erzielen, braucht aber mitunter Geduld, bis ein Käufer gefunden ist. Umso wichtiger ist ein sorgfältig erstelltes Inserat. Dazu zählen gute Fotos. Schäden sollten dokumentiert werden, Bilder des am besten durchgängig ausgefüllten Wartungsheftes schaden auch nicht. Pflicht ist die Angabe über die letzte HU. Inserate werden heutzutage meist online über bekannte Verkaufsportale wie Mobile.de, Autoscout24.de oder Abracar.de geschaltet. Eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung ist eine weitere Möglichkeit. Ein Aushang des Inserats an der hinteren Seitenscheibe des Autos sorgt außerdem für analoge Aufmerksamkeit.

4. Das Auto präsentieren

Wer sich mit einem Interessenten trifft, sollte sämtliche Unterlagen parat haben – von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief über das Wartungsheft bis zu Nachweisen über vergangene Haupt- und Abgasuntersuchungen. Auch Wartungs- und Reparaturrechnungen sollte man vorzeigen. Das schafft Transparenz und damit eine Vertrauensbasis für das Verkaufsgespräch. Frühere Schäden oder noch bestehende Mängel sollte man keinesfalls verschweigen. Sonst läuft man nach Angaben des Tüv Süd Gefahr, dass der Käufer später den Kaufvertrag anfechtet und rückgängig macht. Eine Probefahrt sollte der potenzielle Käufer ebenfalls machen dürfen, dafür sollte man aber auf Nummer sicher gehen und sich dessen Führerschein zeigen lassen und zuvor Kratzer und andere äußere Schäden dokumentieren. ADAC und ACE bieten zudem Mustervereinbarungen an, mit denen sich die Interessenten verpflichten, im Fall eines Unfalls für eine Selbstbeteiligung oder Rückstufung bei der Kfz-Versicherung aufzukommen. Um Herr der Lage zu bleiben, sollte man als Verkäufer zur Probefahrt immer mit einsteigen. Wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde sollten zu Hause bleiben, ebenso vorhandene Zweitschlüssel. Ist das Fahrzeug abgemeldet, müssen zur Probefahrt Kurzzeitkennzeichen ans Auto.

5. Das Fahrzeug übergeben

Ist man sich mit einem Interessenten einig, sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Mustervordrucke gibt es im Internet, etwa beim Tüv Süd. Mit dem Vertrag wird die Fahrzeugübergabe dokumentiert. Festgehalten werden Details zu Käufer und Verkäufer, zum Auto, außerdem Datum und eventuell die Uhrzeit sowie der Kaufpreis. Besonders wichtig ist es bei Privatverkäufen, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Wer das als Privatverkäufer vergisst, unterliegt sonst wie ein professioneller Händler der zweijährigen Gewährleistungspflicht – und das kann bei Beanstandungen teuer werden. Schlüssel und Fahrzeugpapiere sollten erst übergeben werden, wenn der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt ist. Um Betrügereien vorzubeugen, raten Experten zur Barzahlung. Um die Ummeldung des Fahrzeugs kümmert sich normalerweise der neue Besitzer. Am besten teilt man der Versicherung und der Zulassungsstelle mit, dass das Fahrzeug verkauft wurde. Auf Nummer sicher geht, wer das Fahrzeug bereits abgemeldet verkauft. Denn Steuern, Versicherung und etwaige Bußgelder zahlt man selbst, solange das Auto unter dem eigenen Namen registriert ist.