Sparen Sie sich lange Wartezeiten. Foto: fizkes / shutterstock.com

Wer sich den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen möchte, kann durch die i-Kfz sein Auto jetzt auch online anmelden, abmelden oder ummelden. So funktioniert das Verfahren.

Springen Sie hier direkt zum gewünschten Service:

Was ist i-Kfz?

Die Abkürzung i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Mit diesem System will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Ämter entlasten und die Fahrzeugzulassungen einfacher für die Bürger gestalten. Bereits seit 2015 war es möglich, Abmeldungen für zulassungspflichtige Fahrzeuge online zu beantragen. Seit Oktober 2017 waren dann auch Wiederzulassungen auf denselben Halter möglich. Doch erst seit Oktober 2019 können alle Zulassungsvorgänge (Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung) von Privatpersonen online abgewickelt werden. Laut Bundesregierung soll im nächsten Schritt die Online-Zulassung für juristische Personen folgen.

Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?

Um den Online-Service i-Kfz nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Sie brauchen einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und dazugehöriger PIN.

2. Ein Smartphone mit der Ausweisapp2 oder ein Kartenlesegerät.

3. Die IBAN des Fahrzeughalters

4. Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggfs. Sicherheitsprüfung (SP)

6. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (müssen über einen verdeckten Sicherheitscode auf der Rückseite verfügen).

7. Ggfs. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Was kostet die Online-Zulassung?

Die Kosten für die Online-Services unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern und Kommunen. Die genauen Gebühren erfahren Sie auf der Webseite Ihrer Kreisstadt.

Bietet meine Zulassungsstelle den Service an?

Die Einführung und Umsetzung der i-Kfz unterliegt den Bundesländern respektive den Kommunen. Daher kann es sein, dass Ihre Zulassungsbehörde den Online-Service noch nicht oder nicht vollumfänglich anbietet. Informationen zur i-Kfz finden Sie auf der Seite der zuständigen Behörde oder Stadt. Eine kurze Online-Suche nach „i-Kfz + (Stadtname)“ sollte Sie zum Online-Portal führen, falls dieser Service bereits eingeführt worden ist.

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Auto online anmelden: Was brauche ich?

Für die Erstzulassung eines Neuwagens brauchen Sie die folgenden Unterlagen:

1. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode.

2. Eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

3. Die IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer.

4. Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

5. Ein Smartphone mit der Ausweisapp2 oder ein Kartenlesegerät.

Auto online anmelden: So geht’s

Gehen Sie auf das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde und weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Aufenthaltstitel aus. Rubbeln Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei und tragen Sie diesen zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), IBAN und eVB-Nummer ein. Wählen Sie außerdem ein Kennzeichen für das Fahrzeug aus. Nun erfolgt die Überprüfung, Bezahlung und Bestätigung. Sobald die Prüfung durch einen Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle abgeschlossen ist, erhalten Sie per Post den Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I + II, die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU). Den Plakettenträger müssen Sie selbst auf das Kennzeichen kleben.


Auto online abmelden: Was brauche ich?

Um Ihr Auto online abmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

1. Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein.

2. Sie brauchen ein Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode.

4. Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

5. Ein Smartphone mit der Ausweisapp2 oder ein Kartenlesegerät.

Auto online abmelden: So geht‘s

Rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde auf und identifizieren Sie sich mittels Ausweis. Tragen Sie die Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ein und rubbeln Sie nun die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I frei. Ziehen Sie anschließend die Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kennzeichen ab und tragen Sie die Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein (danach darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen). Die Daten werden überprüft, Sie bezahlen mittels ePayment und bestätigen den Auftrag. Nach abschließender Überprüfung erhalten Sie sofort die Bestätigung für die Abmeldung.


Auto online ummelden: Was brauche ich?

Wenn Sie Ihr Auto online ummelden wollen, müssen die folgenden Voraussetzung erfüllt sein:

1. Nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug, das bereits angemeldet ist.

2. Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes

3. Gültige eVB-Nummer

4. Gültige Hauptuntersuchung und ggfs. Sicherheitsprüfung

5. IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer

6. Neuer Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

7. Ein Smartphone mit der Ausweisapp2 oder ein Kartenlesegerät.

Auto online ummelden: So geht’s

Melden Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Ausweis an und folgen Sie den Anweisungen. Dort werden unter anderem die Sicherheitscodes, FIN, Datum der HU, eVB-Nummer und IBAN abgefragt. Bezahlen Sie via ePayment und bestätigen Sie die Daten noch einmal. Der Antrag wird geprüft und Sie erhalten die notwendigen Dokumente teils online zum Ausdrucken, teils per Post zugesandt.


Auto online umschreiben (bei Halterwechsel): Was brauche ich?

Bei einem Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme brauchen Sie für das Ummelden die folgenden Unterlagen:

1. Nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug, das bereits angemeldet ist.

2. Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes

3. Gültige eVB-Nummer

4. Gültige Hauptuntersuchung und ggfs. Sicherheitsprüfung

5. IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer

6. Neuer Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

7. Ein Smartphone mit der Ausweisapp2 oder ein Kartenlesegerät.

8. Kennzeichen wird übernommen.

Auto online umschreiben: So geht’s

Identifizieren Sie sich mit Ihrem Ausweis im Online-Portal der Zulassungsbehörde und rubbeln Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II frei. Hinterlegen Sie diese gemeinsam mit der FIN, Datum der HU, eVB-Nummer und IBAN. Die Daten werden anschließend überprüft, bevor Sie zur Zahlung via ePayment weitergeleitet werden. Bestätigen Sie Ihre Eingaben und lassen Sie den Antrag in Echtzeit prüfen. Daraufhin erhalten Sie den Zulassungsbescheid direkt online. Diesen müssen Sie ausdrucken und im Auto aufbewahren. Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben folgen per Post.


Auto online wiederzulassen: Was brauche ich?

Für eine Wiederzulassung online müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

1. Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden und aktuell abgemeldet sein.

2. Sie benötigen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und bei Halterwechsel auch Teil II.

3. Gültige eVB-Nummer.

4. Gültige Hauptuntersuchung und ggfs. Sicherheitsprüfung.

5. IBAN des Kfz-Halters.

6. Neuer Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

7. Ein Smartphone mit der Ausweisapp2 oder ein Kartenlesegerät.

Auto online wiederzulassen: So geht’s

Melden Sie sich im Online-Portal der Zulassungsbehörde mit Ihrem Ausweis an. Legen Sie nun den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei (bei Halterwechsel auch Teil II). Füllen Sie die notwendigen Daten in der Antragsmaske aus: Sicherheitscodes, FIN, HU, eVB-Nummer, IBAN. Wählen Sie außerdem ein Kennzeichen aus. Bezahlen Sie via ePayment und bestätigen Sie die Eingaben. Der Antrag wird dann bei der Zulassungsbehörde geprüft. Anschließend erhalten Sie den Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) per Post. Kleben Sie den Plakettenträger auf das Kennzeichen; dann können Sie losfahren.

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