Ein ehemaliges Konzentrationslager in Shark Island in Namibia (Archivfoto). Foto: AFP/GIANLUIGI GUERCIA

Nach langen Verhandlungen haben sich Deutschland und Namibia auf ein Aussöhungsabkommen geeinigt. Nun haben Vertreter betroffener Bevölkerungsgruppen das Nachkommen abgelehnt. Muss neu verhandelt werden?

Windhuk - Ein Verband von Häuptlingen der Volksgruppen der Herero und Nama hat das von Deutschland vorgeschlagene Abkommen abgelehnt, durch das die Bundesregierung die Verbrechen der deutschen Kolonialmacht vor mehr als 100 Jahren im heutigen Namibia als Völkermord anerkennt. Sie fordern, dass die geplante Unterzeichnungszeremonie zwischen Deutschland und Namibia verschoben wird.

Die von der Bundesregierung angebotenen Unterstützungszahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre seien „eine schockierende Offenbarung“, „inakzeptabel“ und ein „Affront gegen unsere Existenz“, erklärten Vertreter des von der namibischen Regierung anerkannten Rates der Häuptlinge in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung. Der „beleidigende Betrag“ werde abgelehnt.

Die Reparationsfrage müsse neu verhandelt werden

Zwar begrüße der Rat die Anerkennung des Völkermords durch die Bundesregierung, das Schuldeingeständnis für die mehr als 100 Jahre zurückliegenden Gräueltaten und die geplante Bitte um Vergebung. Die Reparationsfrage müsse jedoch neu verhandelt werden, hieß es.

Nach fast sechs Jahren Verhandlungen hatten sich die deutsche und die namibische Regierung vergangene Woche auf ein Abkommen zur Aussöhnung gekommen. Der Rat der Häuptlinge erklärte nun, er sei nicht rechtzeitig in die Verhandlungen eingebunden worden, um die betroffenen Volksgruppen zu konsultieren. Die Ovaherero Traditional Authority, eine weitere Herero-Gruppe, hatte das Abkommen vergangene Woche bereits als PR-Coup Deutschlands und Betrug der namibischen Regierung bezeichnet.

Regierung zeigt sich überrascht

Die namibische Regierung zeigte sich über die Stellungnahme des Rates der Häuptlinge überrascht und sprach von einem schwerwiegenden Rückschritt. Der Rat sei im gesamten Verhandlungsprozess involviert gewesen, sagte der Sonderbeauftragte und Verhandlungsführer der namibischen Regierung, Zed Ngavirue, der Deutschen Presse-Agentur.

Das namibische Parlament befinde sich bis zum 8. Juni in einer Sitzungspause; danach werde der Premierminister einen Bericht vorlegen. Man müsse die Verhandlungen nun neu bewerten. „Ich denke, Deutschland war sich der Tatsache bewusst, dass es in diesem Land Spaltungen gibt ... Wir alle müssen beurteilen, inwieweit (die Stellungnahme des Rats der Häuptlinge) ernsthaft in Betracht gezogen werden muss“, betonte Ngavirue.

1,1 Milliarden seien als politisch-moralische Verpflichtung zu sehen

Die Bundesregierung hatte immer wieder betont, dass es aus ihrer Sicht keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung gebe. Die 1,1 Milliarden Euro seien als politisch-moralische Verpflichtung zu verstehen.

Das Deutsche Reich war von 1884 bis 1915 Kolonialmacht im damaligen Deutsch-Südwestafrika und schlug Aufstände brutal nieder. Während des Herero-und-Nama-Kriegs von 1904 bis 1908 kam es zu einem Massenmord, der als erster Genozid im 20. Jahrhundert gilt. Historiker schätzen, dass 65 000 von 80 000 Herero und mindestens 10 000 von 20 000 Nama getötet wurden. Seit 2015 verwendet das Auswärtige Amt dafür den Begriff Völkermord in seinem allgemeinen Sprachgebrauch. Jetzt werden die Gräueltaten auch offiziell als Völkermord bezeichnet.