Vergewaltigung in der JVA Stammheim: Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt Foto: dpa

Vor dem Landgericht muss sich seit Montag ein 25-jähriger Mann verantworten, weil er in der Justizvollzugsanstalt Stammheim einen Mithäftling im Oktober 2013 vergewaltigt haben soll.

Stuttgart - Vor dem Landgericht muss sich seit Montag ein 25-jähriger Mann verantworten, weil er in der Justizvollzugsanstalt Stammheim einen Mithäftling im Oktober 2013 vergewaltigt haben soll. Der Prozess findet auf Antrag von Verteidigerin Kristina Brandt unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Sowohl der Angeklagte wie auch das mutmaßliche Opfer würden erhebliche Probleme im Gefängnis bekommen, wenn der Fall dort bekannt würde, argumentiert die Verteidigerin – ihr Mandant als mutmaßlicher Sextäter, das Opfer als Verräter. Die Richter der 7. Strafkammer haben dem Antrag der Anwältin stattgegeben. Wenn der Vorwurf in der Vollzugsanstalt bekannt werde, könne dies für den Angeklagten eine Gefährdung für Leib und Leben bedeuten, so die Richter. Deshalb müsse das öffentliche Interesse zurückstehen.

Sexuelle Übergriffe in Haftanstalten werden nur höchst selten juristisch aufgearbeitet. Die Opfer schweigen in der Regel aus Angst vor weiteren Übergriffen. Am Stuttgarter Landgericht sind in den vergangenen zehn Jahren gerade einmal zwei solcher Verfahren verhandelt worden. Im Februar vorigen Jahres stand ein Jugendlicher vor Gericht, weil er mit einem Komplizen einen Mithäftling stundenlang gequält und sexuell misshandelt hatte.

Im April 2004 war ein Gefangener wegen Vergewaltigung eines Zellengenossens zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der damals 27-Jährige soll den Mithäftling zu Oralsex gezwungen haben. Beim Plädoyer des Oberstaatsanwalts war der Angeklagte ausgeflippt und hatte den Ankläger zu attackieren versucht. Das Urteil im aktuellen Fall soll am kommenden Donnerstag verkündet werden.