Die Zahl der bisher genehmigten Ausnahmeanträge vom Dieselfahrverbot liegt weiterhin deutlich unter den Erwartungen im Vorfeld. Foto: dpa

Ab 1. Februar droht Fahrern eines Diesels mit Euronorm 4 und schlechter ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie nach Stuttgart fahren. Die Zahl der Anträge wächst, die Zahl der Genehmigungen liegt aber hinter den Erwartungen im Vorfeld.

Stuttgart - Vom 1. Februar an, so hat es die Stadt angekündigt, werden Verstöße gegen das seit 1. Januar geltende stadtweite Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 4 und schlechter mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Das betrifft zunächst Autofahrer aus der Region und aus der gesamten Republik sowie aus dem Ausland. Für die Stuttgarter gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. April.

Rund zwei Wochen vor dem Stichtag ist zwar die Zahl der Anträge aus eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot auf mittlerweile knapp 6180 gestiegen – rund ein Drittel davon stammen aus Stuttgart. Die Zahl der genehmigten Anträge (1365) liegt allerdings immer noch deutlich unter jenen 7200 Dieselfahrern aus Stadt und Region, die nach Schätzungen der Stadt einen Anspruch auf einen Freifahrtschein geltend machen können. Das sind zehn Prozent der schätzungsweise vom Fahrverbot regionsweit betroffenen 72 000 Fahrzeuge, die die Stadt im Vorfeld über die KfZ-Zulassungsstelle in Stuttgart sowie durch Hochrechnungen in der Region ermittelt hat.

Manche Dieselfahrer beantragen Freifahrtschein, obwohl sie es gar nicht müssten

Abgelehnt wurden bis Donnerstagvormittag rund 2050 Anträge. Eine Stadtsprecherin erklärte, darunter befinde sich allerdings auch eine nicht quantifizierbare Anzahl von Antragsstellern wie etwa Handwerker, die unter die Ausnahmeregelungen fallen und somit gar keinen Antrag hätten stellen müssen. Das zuständige Team des Amts für öffentliche Ordnung in der Jägerstraße nimmt derzeit nach Angaben der Stadt etwa hundert neue Anträge täglich entgegen. Vorrangig bearbeitet werden zunächst jene aus der Region – für diese Autofahrer drängt die Zeit. Die Bürger reagierten sehr unterschiedlich, wenn ihre Anträge abgelehnt werden müssten, so die Stadtsprecherin. Manche zeigten Verständnis, bei anderen flössen Tränen, wieder andere machten ihrem Unmut Luft.

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Knöllchen hat es nach Angaben der Stadt bisher noch keine gegeben: Der städtische Verkehrsüberwachungsdienst und die Polizei verteilten aber Postkarten mit Informationen auf deutsch und englisch, falls ihnen eine alter Diesel bei Kontrollen oder am Straßenrand auffällt. Auch das Landesverkehrsministerium will in den nächsten Tagen mit einer 16 Seiten starken Broschüre über das Fahrverbot informieren und für Alternativen zum Auto werben. Der Flyer (Auflage 840 000 Stück) soll an alle Haushalte im Großraum Stuttgart verteilt werden.

Über die Website der Stadt können Antragssteller weiterhin ihre Daten und erforderlichen Dokumente für einen Ausnahmeantrag hochladen. Darüber hinaus können Anträge auch weiterhin persönlich in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, abgegeben werden. Fragen können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden. Telefonisch ist das zehnköpfige Team unter 07 11/2 16-3 21 20 zu erreichen.