Vom Flughafen Baden-Baden/Karlsruhe sind die Frauen bei einer landesweiten Sammelabschiebung nach Serbien ausgeflogen worden. Foto: dpa/Patrick Seeger

Der Fall aus Tuttlingen hat viele empört: Zwei gut integrierte junge Frauen werden plötzlich in ihr Heimatland abgeschoben, hieß es. Doch laut der Ausländerbehörde war es ein wenig anders.

Tuttlingen - Im Fall der beiden aus Tuttlingen nach Serbien abgeschobenen Schwestern hat es im städtischen Ausländeramt offenbar „erhebliche Zweifel an deren Integrationsleistung“ gegeben. Wie die Stadt Tuttlingen mitteilt, sei „aus mehreren Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich“ gewesen. Zuvor hatten Flüchtlingsorganisationen die Abschiebung kritisiert. Die beiden 21 und 23 Jahre alten Frauen hätten seit 20 Jahren in Tuttlingen gelebt und seien gut integriert gewesen. Auch der Tuttlinger Oberbürgermeister Michael Beck (CDU) äußerte Zweifel an der Abschiebung.

Auf die Frage, ob dies nicht eine Kritik an der eigenen Ausländerbehörde bedeute, die unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann, forschte die Stadtverwaltung noch einmal nach – und stellt den Fall nun anders dar: Demnach könne keine Rede davon sein, dass die Schwestern voll erwerbstätig gewesen seien und sich selbst versorgten. „Bei der angeführten Beschäftigung handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die bei weitem nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu sichern“, teilt die Stadt mit. Die Frauen seien auf Sozialhilfe angewiesen gewesen und hätten in städtischen Einrichtungen gewohnt.

Auch ein Strafverfahren trübe das Bild. Seit Mai hätten sie von der bevorstehenden Abschiebung gewusst. Die Möglichkeit, durch Belege ihre Integration nachzuweisen, hätten sie nicht genutzt.

Das Antirassistische Forum hatte den Fall zu Wochenbeginn öffentlich gemacht, nachdem die Frauen einen Hilferuf per Handyvideo aufgenommen hatten. Daraufhin hatte sich auch der Tuttlinger Oberbürgermeister Michael Beck (CDU) zu Wort gemeldet. Nach „eingehender“ Prüfung des Falls erscheine ihm die Abschiebung „fragwürdig“, hieß es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Doch offenbar mangelte es an der Kommunikation mit dem eigenen Amt. Diese erste Stellungnahme sei unter Zeitdruck entstanden, sagte ein Stadtsprecher.