Katarina Barley trägt ihren Teil zum Profil der SPD bei. Foto: dpa

Beim Kauf von Immobilien fallen hohe Nebenkosten an. Die Koalition streitet über Abhilfe für die Bürger.

Berlin - In der großen Koalition im Bund gibt es heftigen Streit über den richtigen Kurs in der Wohnungs- und Verbraucherpolitik. Die Union wies am Montag brüsk einen Vorstoß von SPD-Justizministerin Katarina Barley zurück, das so genannte Bestellerprinzip für Makler-Dienstleistungen auch auf den Verkauf von Wohnimmobilien zu übertragen. „Wir sind davon nicht überzeugt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innen- und Bauministerium, Marco Wanderwitz (CDU). Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ große Skepsis erkennen. Es gebe jetzt einen Meinungsaustausch im Rahmen der üblichen Ressortabstimmung, sagte ihre stellvertretende Regierungssprecherin. „Und der ist noch nicht abgeschlossen.“ Eine inhaltliche Bewertung der Pläne lehnte sie ab.

Bei Mietverhältnissen gilt die Regel schon

Das Bestellerprinzip sieht vor, dass derjenige, der einen Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt, auch die Courtage komplett bezahlen muss. Bei Mietverhältnissen gilt dieses Prinzip bereits seit 2015. Bis dahin war es in engen Märkten wie Stuttgart üblich, dass Vermieter zwar den Makler beauftragen, die neuen Mieter aber anschließend die Rechnung präsentiert bekamen. Ministerin Barley will das Bestellerprinzip jetzt auch beim Verkauf von Immobilien durchsetzen. In den meisten Bundesländern liegt die zulässige Maklerprovision bei 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Pro 100 000 Euro Kaufpreis fallen also 7140 Euro Vermittlungsgebühr an. Baden-Württemberg gehört zu den Ländern, in denen sich Verkäufer und Käufer die Provision oft teilen. In anderen Ländern muss der Käufer meistens komplett die Courtage tragen.

In dem Gesetzentwurf, den Barley am Montag anderen Ressorts zur Abstimmung zukommen ließ, heißt es, dass sich Verbraucher beim Erwerb von Wohnimmobilien häufig in einer „faktischen Zwangslage“ befänden. Sie könnten keinen Einfluss nehmen auf die Auswahl des Vermittlers, den Preis oder den jeweiligen Leistungsumfang. Die Käufer müssten aber dennoch zahlen, wenn sie überhaupt zum Zuge kommen wollten. „Wer sich weigert, scheidet faktisch aus dem Bewerberkreis aus.“

Bußgelder gegen Missbrauch geplant

Die SPD fordert bereits seit geraumer Zeit, das Bestellerprinzip auf den Verkauf von Wohnimmobilien auszudehnen. In den Koalitionsverhandlungen hatte sie sich damit aber nicht durchsetzen können. Die Union argumentiert, dass dies den Preisanstieg bei Häusern und Wohnungen nur beschleunigen würde – weil die Maklerkosten auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden könnten. Barley plant Bußgelder dagegen.

Aus den Reihen der Opposition bekam die Ministerin am Montag Unterstützung für ihre Pläne. „Wir sind einem echten Bestellerprinzip in Deutschland einen Schritt näher gekommen“, sagte der Tübinger Grünen-Abgeordnete Chris Kühn unserer Zeitung. „Die Union muss jetzt Farbe bekennen und sagen, was sie will.“