Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist mancher Vorgang noch unklar. Foto: Getty Images Europe

Interne Untersuchungen deuten darauf hin, dass es in der Bremer Außenstelle des Amts für Migration weniger Falschbescheide gegeben hat als zunächst angenommen wurde. Welche Vorwürfe gegenüber der früheren Leiterin sind jetzt noch haltbar?

Bremen - Bitte einsteigen bei „Bamf-Tours“: Asylbewerber werden wie bei einer Kaffeefahrt zur Bamf-Außenstelle Bremen kutschiert und kaufen sich dort Anerkennungsbescheide, samt Heizdecke als Gratiszugabe. So abgefahren wie in der ZDF-Satiresendung „heute show“ ging es an der Weser zwar nicht zu, als dort noch Ulrike B. die Filiale des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) leitete. Aber dass hier ein dicker Korruptionsskandal wütete, darüber waren sich fast alle einig. Der „Spiegel“ ernannte die Behörde prompt zum Bundesamt für Durchwinken.

Ausgelöst wurden die Skandal-Schlagzeilen durch den Verdacht der Staatsanwaltschaft, dass sich Ulrike B. von Anwälten bestechen ließ, um massenhaft Asylanträge ohne korrekte Prüfung durchzuwinken. Inzwischen mehren sich allerdings die Hinweise, dass das Ausmaß der Affäre deutlich kleiner ist als zunächst vermutet. Ist der Bamf-Skandal nur ein Scheinriese?

Selbst die Zentrale der Behörde geht inzwischen davon aus, dass nicht bei weit über 1000, sondern nur bei 578 Bremer Fällen eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennungsbescheide „dringend geboten“ sei. So hat es die interne Revision der Behörde ermittelt.

Bremen war zeitweise auch für andere Regionen zuständig

Allerdings ist auch auf die Revisoren nicht unbedingt Verlass, denn sie legten teilweise falsche Maßstäbe an. So beanstandeten sie, dass Bremen unzuständigerweise viele Fälle aus anderen Außenstellen bearbeitet habe. Dabei war ihnen gar nicht klar, dass Ulrike B.‘s Dienststelle durchaus „zeitweise für Antragstellende aus anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig“ war, wie das Bamf inzwischen einräumt. Zum Beispiel ließen Gemeinden aus dem Landkreis Cuxhaven ihre Asylbewerber 2015 mit Bussen nach Bremen bringen.

Seitdem dies bekannt ist, scheint auch der Verdacht entkräftet zu sein, solche Touren wären von korrupten Anwälten organisiert worden, um ganzen Busladungen von Mandanten Anerkennungsbescheide zu verschaffen. Ein weiterer Vorwurf hat sich ebenfalls relativiert: Dass die Leiterin häufig auf die genaue Überprüfung von Flüchtlingen verzichtete, war zumindest zeitweise die generelle Bamf-Linie. Von November 2014 bis Ende 2015 führte die überlastete Behörde „bei Asylantragstellenden aus Herkunftsländern mit besonders hoher Schutzquote temporär sogenannte vereinfachte Asylverfahren“ durch, wie es in einem Bamf-Papier heißt. Damals reichte das Ausfüllen eines Fragebogens – jedenfalls bei Jesiden aus Syrien und dem Irak, jenem Personenkreis, der offenbar den Großteil der strittigen Fälle ausmacht.

Unter Ulrike B. sei die Anerkennungsquote besonders hoch gewesen, so lautete ein weiterer Vorwurf. Zumindest für Jesiden trifft das eher nicht zu. Wie die Bundesregierung kürzlich auf Anfrage der Linken mitteilte, hat die Bremer Außenstelle in den strittigen Jahren 2013 bis 2016 nicht viel häufiger Jesiden aus Syrien und dem Irak anerkannt als es im Bamf-Bundesdurchschnitt geschah, einmal sogar weniger. Soweit die Asylanträge inhaltlich geprüft und nicht bereits aus formalen Gründen abgelehnt wurden, betrug die Bremer Anerkennungsquote bei Jesiden aus Syrien 100 Prozent, im Bundesschnitt 99,4 bis 99,8 Prozent. Bei Jesiden aus dem Irak lagen die Bremer um maximal 8,7 Prozentpunkte oberhalb des Durchschnitts, 2013 sogar um 4,9 Prozentpunkte darunter. Wenn andere Außenstellen restriktiver vorgingen, wurden sie oft von Gerichten zurückgepfiffen. Die Bremer Dienststelle entschied gleich großzügiger und wurde später seltener korrigiert.

Wie verdächtig ist ein Besuch des jesidischen Neujahrsfestes?

Falls die mittlerweile suspendierte Beamtin doch gelegentlich ein Auge zugedrückt und sich über Vorschriften hinweggesetzt haben sollte (bis hin zur Urkundenfälschung), bleibt die Frage nach ihren Motiven. Soweit bisher bekannt, basiert der Korruptionsverdacht darauf, dass mitbeschuldigte Asylanwälte sie manchmal eingeladen hätten. Doch die Betroffenen weisen das zurück: Der Hildesheimer Asylanwalt Irfan C., selbst Jeside, habe zwar Hotelrechnungen „vorfinanziert“, aber B. habe ihm die Beträge erstattet. Und bei einer verdächtigen Essenseinladung soll es sich um ein jesidisches Neujahrsfest gehandelt haben, zu dem kommen konnte, wer wollte.

Statt Bestechlichkeit dürften doch eher humanitäre Beweggründe die Beamtin geleitet haben. Auch privat setzte sie sich für Jesiden ein. Allerdings wurde ihre Mitmenschlichkeit gelegentlich von Antragstellern ausgenutzt, die in Wirklichkeit keine verfolgten Jesiden waren. Laut Innenministerium kamen auch mindestens 115 „nachrichtendienstlich relevante“ Personen, darunter ein terroristischer Gefährder, via Bremen ins Land – aber das muss nicht während B.’s Amtszeit passiert sein, sondern wurde bei der Überprüfung aller 18 000 Bremer Anerkennungsbescheide seit dem Jahr 2000 festgestellt.