Die frühere Bürgermeisterin von Müllheim hat Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht. (Symbolfoto) Foto: picture alliance / dpa/David Ebener

Die frühere Bürgermeisterin von Müllheim, Astrid Siemes-Knoblich, hat wegen mutmaßlich ungerechter Bezahlung Klage eingereicht. Die ehemalige Rathauschefin macht Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend.

Müllheim - Wegen mutmaßlich ungerechter Bezahlung hat die frühere Bürgermeisterin von Müllheim, Astrid Siemes-Knoblich (parteilos), Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Sie macht Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend.

Die frühere Rathauschefin, die von 2011 bis 2019 im Amt war, sieht einen Fall von Geschlechterdiskriminierung. Denn sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger seien in einer höheren Besoldungsgruppe eingestuft gewesen, sagte Siemes-Knoblich. Die Kommune wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Zuvor hatte die „Badische Zeitung“ berichtet.

In die niedrigere Gruppe B3 eingestuft

Die Kommunalpolitikerin sagte weiter, es habe Vergleichsgespräche mit der Stadt gegeben. Die seien aber unbefriedigend verlaufen. Das Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes sieht vor, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 15 000 bis 20 000 Einwohnern in zwei Besoldungsgruppen eingestuft werden können: entweder in die niedrigere Gruppe B3 oder in die höhere B4, wie die „Badische Zeitung“ weiter berichtete. Darüber entscheide der Gemeinderat. Und der habe 2012 beschlossen, dass Siemes-Knoblich in B3 eingestuft werde - und damit anders als ihr Vorgänger und auch ihr Nachfolger.

Die frühere Bürgermeisterin der Kommune im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald trat nicht für eine zweite Amtszeit an. Inzwischen arbeitet sie als selbstständige Kommunikations- und Konfliktberaterin.