35Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis. Foto: Weingand / STZN

Wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung, mehrfacher Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz muss ein 35-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Was der Richter dazu als Begründung sagt.

Aspach - Das war haarscharf“, hat der Vorsitzende Richter Jörg Geiger zum Auftakt der Urteilsbegründung im Prozess gegen einen 35-jährigen aus Aspach betont. Der Mann hatte seine Lebensgefährtin und einen Bekannten mit selbst gebauten Brandsätzung und der Drohung „Hier kommt keiner lebend raus“ in deren Haus in Aspach in Angst und Schrecken versetzt. Haarscharf meinte der Richter deshalb, weil es der Mann nur der Umsicht und Schnelligkeit der herbeigerufenen Polizeibeamten zu verdanken habe, dass an dieser Stelle nicht eine noch deutlich höhere Haftstrafe wegen versuchten Totschlags stehe. So verhängte die 9. Strafkammer des Landgerichts drei Jahre Haft wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung, Nötigung in zwei Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der Staatsanwalt hatte viereinhalb Jahre gefordert

In den Plädoyers hatte Ende vergangener Woche die Staatsanwaltschaft sogar viereinhalb Jahre gefordert, weil sie durch das Entzünden einer kleineren Menge Spiritus auf einer Kochinsel in der bis kurz vor der Tat gemeinsam genutzten Wohnung auch den Tatbestand des versuchten Totschlags als erfüllt betrachtete. Der Verteidiger des 35-Jährigen hatte hingegen den Wahrheitsgehalt der diesbezüglichen Aussage des als Nebenklägerin am Prozess beteiligten Opfers angezweifelt. Er plädierte deshalb auf eine zweijährige Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Zweifelsfrei ergeben habe die Beweisaufnahme der vergangenen Verhandlungstage, dass der Tatablauf schon mehrere Tage vor dem Showdown in der Wohnung seinen Ausgang genommen habe, sagte der Vorsitzende Richter. Nach einer gemeinsamen Kneipentour in Ludwigsburg mit einem befreundeten Paar sei es Ende April zu einem Streit über die Heimfahrt nach einer verpassten S-Bahn-Verbindung gekommen. In der Folge packte der 35-Jährige seine Partnerin später zuhause in der gemeinsamen Wohnung am Hals, schlug sie, erschrak dann aber offenbar und verließ die Wohnung. Von Sonntagabend an folgten Drohungen und massive Beschimpfungen via Textnachrichten, die dann zum Wochenbeginn, nachdem der Angeklagte zusätzlich seine Arbeitstelle verloren hatte, mit der Ankündigung endete: „Dann sollt ihr brennen.“

Am Dienstagabend verschaffte sich der 35-Jährige mit dem eigenen Schlüssel Zutritt zur Wohnung, in der zu dem Zeitpunkt auch ein gemeinsamer Freund anwesend war. Mit dabei hatte er selbst gebastelte Brandsätze, die er dort platzierte. Dabei handelte es sich um drei halb mit Brennspiritus gefüllte und mit einem Lappen verstopfte Bierflaschen sowie eine teils gefüllte Spiritusflasche.

Mindestens zehn Schläge gegen die Schläfe

Als seine Lebensgefährtin die Toilettentür öffnete, packte er sie am Hals und presste sie gegen die Wand. Danach kam es zu lauten Beschimpfungen, während derer der 35-Jährige die Frau mindestens zehn Mal gegen die Schläfe schlug. Als diese Anstalten machte zu flüchten, versuchte der Peiniger ihr ohnehin durch einen Bruch lädiertes Bein zu malträtieren, indem er sich mit dem Kommentar „Dann brech’ ich es halt nochmals“ mit vollem Körpergewicht darauf setzte. Verbunden war dies mit immer wieder wiederholtem demonstrativem Anzünden eines Feuerzeugs in der Nähe eines der Brandsätze und der Ankündigung. „Hier kommt heute keiner lebend raus.“.

Als bereits die von einer per Telefon kontaktierten Bekannten alarmierte Polizei eintraf, setzte der 35-Jährige auf einer Kochinsel verspritzten Spiritus in Brand. Hier seien die Aussagen des Opfers glaubhaft und plausibel, so das Gericht. Da dies aber an einer Stelle geschah, an der die Entstehung eines umfassenden Brandes sehr unwahrscheinlich war, ging das Gericht davon aus, dass keine konkrete Tötungsabsicht vorlag. Allerdings konstatierte der Richter angesichts des Tatablaufs insgesamt ein „deutliches Übergewicht der tatverschärfenden Gesichtspunkte“.