Eidechsen-Habitat in Stuttgart. Die Deutsche Bahn hatte im Zuge der Bauarbeiten für Stuttgart 21 neuen Lebensraum für Eidechsen schaffen müssen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/Lichtgut/Leif Piechowski

Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht einen Leitfaden zum Artenschutzrecht. Naturschützer geht der Vorstoß allerdings nicht weit genug.

Stuttgart - Das Wirtschaftsministerium will Bauherren mithilfe eines Artenschutzleitfadens die Planung erleichtern. „Es steht außer Frage, dass der Artenschutz bauliche Entwicklungen beeinflussen, in bestimmten Konstellationen sogar hemmen kann“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) unserer Zeitung. „So mussten Bauvorhaben in einigen Fällen wegen Artenschutzkonflikten aufwendig umgeplant werden.“ Das koste Zeit und Geld. Der mit dem Umweltministerium abgestimmte, 80 Seiten starke Ratgeber soll Bauherren nun helfen, die gesetzlichen Vorgaben „pragmatisch“ anzuwenden und Konflikte frühzeitig zu erkennen. Umweltverbände wie der BUND waren beteiligt und loben das Papier als praxisnah.

Kommunen fordern flexible Lösungen

Andere Mitglieder der Wohnraum-Allianz sind noch nicht ganz zufrieden. „Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die artenschutzrechtliche Prüfung in den Rahmen der Bauleitplanung besser einzubeziehen“, heißt es beim Gemeindetag. Dazu gehöre die Prüfung, ob für bestimmte Arten eine befristete Flexibilisierung der Anforderungen des Artenschutzes möglich ist.

Der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbands (LNV), Gerhard Bronner, hält den Leitfaden für einen Fortschritt. Er ändere aber nichts an dem Problem, dass Artenschutzrecht zu Dingen zwinge, „die Blödsinn sind – wie eben in vielen Fällen der Umsiedlung von Zauneidechsen.“ Wenn man dafür sorge, dass beispielsweise Zauneidechsen grundsätzlich im Land genug Lebensraum finden, könne man auch großzügiger mit Ausnahmegenehmigungen umgehen.

Artenschutzpläne als Basis für Ausnahmen

Die Basis für ein solches Vorgehen wäre ein Artenschutzplan, so Bronner. In der Wohnraum-Allianz sei darüber auch schon gesprochen worden. Unklar ist allerdings noch, wer die Kosten trägt. Denn pro Art – so die Schätzung des LNV – könnten bis zu zwei Millionen Euro anfallen.