Die Gehälter bei ARD, ZDF und Deutschlandradio könnten bald gekürzt werden. Foto: dpa/Guido Kirchner

Sind die Gehälter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt? Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten verneint dies und plädiert für Kürzungen.

Bonn - Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) plädiert für eine Kürzung der Gehälter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Vergütungsniveaus der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios sind laut einem von der KEF eingeholten Gutachten überproportional gut, wie der in Bonn ansässige Fachdienst „Medienkorrespondenz“ (MK) am Freitagabend berichtet.

Den Informationen zufolge kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass beim internen Vergleich der Vergütungsniveaus zwischen den elf Anstalten fünf Sender oberhalb des Durchschnitts liegen. Beim Bayerischen Rundfunk (BR), Hessische Rundfunk (HR) und ZDF seien die Gelder spürbar über dem Durchschnitt. Noch darüber rangiere der Westdeutsche Rundfunk (WDR), bei dem die Gutachter „ein deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau“ festgestellt hätten.

Das sagen die Sender

Zum anderen wurden demnach auch die Vergütungsleistungen der Anstalten mit drei externen Bereichen verglichen: öffentliche Verwaltung, kommerzielle Medien und allgemeine Wirtschaft. Da die Niveaus der Rundfunkanstalten höher ausfallen als bei der öffentlichen Verwaltung, hat die KEF vor, den Personalaufwand der Sender in der kommenden Vierjahresperiode um insgesamt 60,3 Millionen Euro zu kürzen, wie die „Medienkorrespondenz“ berichtet. „Die Kommission geht davon aus, dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren“, heißt es demnach im Entwurf für den 22. KEF-Bericht.

Die Anstalten waren laut MK bereits über die Gutachten-Ergebnisse informiert worden. Die Sender verwiesen dem Vernehmen nach darauf, ihre Vergütungsstrukturen seien angemessen, um konkurrenzfähig mit Wirtschaftsunternehmen zu bleiben. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten zudem Kritik an dem Gutachten geübt, weil der höhere Altersdurchschnitt ihrer Mitarbeiterschaft und dessen Auswirkungen auf die Vergütungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die KEF hält demzufolge die Argumente jedoch nicht stichhaltig und hat deshalb in ihrem Berichtsentwurf die Kürzung beim Personalaufwand vorgenommen.

Die Berechnungen der KEF sind vorläufig; die Sender und die Länder nehmen dazu im Dezember Stellung, so dass noch Änderungen möglich sind. Ihren 22. Bericht unter anderem mit dem endgültigen Vorschlag für die Rundfunkbeitragshöhe ab Januar 2021 wird die KEF im Februar 2020 veröffentlichen.